Jagdgesetz: Grüner Minister handelt gegen die Demokratie
Zweiter Jagdgesetzentwurf liegt bereits in der Staatskanzlei. Minister Vogel lässt wiederholt betroffene unberücksichtigt. LJVB übt scharfe Kritik und kündigt massiven Widerstand an.
(Michendorf, 16. September 2022) Anfang des Jahres stellte Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/Die Grünen) den Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes für Brandenburg vor. Diesen von Unkenntnis geprägten, verfassungswidrigen und wildfeindlichen Entwurf zog er nach massiven bundesweiten Protesten im Mai dieses Jahres zurück. „Mit seinem Entwurf opferte Minister Vogel den Landschafts- Umwelt- und Tierschutz seiner verfehlten Wald- und Forstpolitik“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB).
Anfang dieser Woche wurde dem LJVB mitgeteilt, dass der zweite Entwurf zum Jagdgesetz bereits der Staatskanzlei zugestellt und anschließend dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet werden soll. „Wir erleben einen Minister, der persönliche Ideologien durchsetzen möchte und offensichtlich jegliches Demokratieverständnis verloren hat“, sagt Dr. Wellershoff. Der LJVB verurteilt den wiederholten Alleingang von Minister Vogel, der traurige Gewissheit darüber gibt, dass ein Dialog nicht gewünscht ist. „Mit diesem Vorgehen zwingt uns Minister Vogel zu einem massiven Widerstand“, sagt Dr. Wellershoff.
Bei der Überarbeitung des zweiten Entwurfs wurden, entgegen allen Absprachen, die Betroffenen ignoriert. Die unteren Jagdbehörden, die schlussendlich die neue Gesetzgebung umsetzen müssten, wurden im Überarbeitungsprozess ausgeschlossen und nicht über den aktuellen Stand informiert. Über 70 Stellungnahmen zum ersten Jagdgesetzentwurf, sind nach eigenen Angaben beim zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) eingegangen. Nach ersten Informationen sollen jedoch nur redaktionelle Änderungen in den zweiten Entwurf eingeflossen sein. Bereits Ende 2020 stellte das Forum Natur Brandenburg einen gemeinsamen Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes vor, der von allen Verbänden des ländlichen Raums getragen wird und unterzeichnet wurde.
Die Jagd in Brandenburg ist ein gelebtes gesellschaftliches und kulturelles Gut und trägt zum Artenschutz, zur Landschaftspflege, zur Seuchenvermeidung und -bekämpfung sowie zur gesunden Ernährung der Bevölkerung bei. Wald und Wild sind mehr als nur der Wert einer ausschließlich ökonomischen Betrachtung. Wald und Wild sind ein gleichrangiges Gut in der Kulturlandschaft Brandenburgs und Deutschlands, genauso wie der gesamtgesellschaftliche Konsens über die Gleichwertigkeit von Flora und Fauna unbestritten ist. Diesen Konsens kündigt Brandenburgs Minister Vogel auf. Der LJVB ist sich des hohen Stellenwerts und der gesellschaftlichen Bedeutung der Erhaltung der Kulturlandschaft nicht nur bewusst, sondern gleichzeitig auch Garant und verlässlicher Partner mit den anderen Verbänden des ländlichen Raums im Land Brandenburg.
Der LJVB fordert einen extern moderierten Dialogprozess mit den betroffenen Verbänden und Akteuren, um eine praxisnahe sowie den Ansprüchen genügende Novellierung des Landesjagdgesetzes zu erreichen.
Links:
LJVB-Informationen zur Novelle Landesjagdgesetz
Videoreihe zur Kampagne WILD.WALD.WIR.