Fakten gegen Vorurteile

Fakt ist: Seuchenprävention durch Impfaktionen, Wildschadensverhütung durch Reduktion von Wildbeständen, Lebensraumverbesserung: ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der über 300.000 Jäger in Deutschland wären die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben der Jagd nicht zu erfüllen. Allein die zur Wildschadensverhütung wichtige Reduktion von Wildschweinen, Rehen und Hirschen durch staatliche Berufsjäger würde den Steuerzahler enorm belasten. Ein Rechenbeispiel: Bundesweit erlegten die größtenteils privaten Jäger im vergangenen Jagdjahr 2010/2011 1,14 Millionen Stück Rehwild und knapp 600.000 Stück Schwarzwild. Umgerechnet auf die notwendige Arbeitszeit von staatlich angestellten Berufsjägern oder Forstwirten (15 Stunden pro erlegtem Stück Wild und 10 Euro Stundenlohn) entspricht dies einer monetären Wertschöpfung von knapp 270 Millionen Euro.

In Niedersachsen, einem der größten Bundesländer, erlegen private Jäger beispielsweise 75 Prozent der Hirsche, Rehe und Wildschweine im Wald. Ohne sie müsste jeder Revierförster in Niedersachsen jährlich die illusorische Anzahl von über 100 Stück Schalenwild erlegen.

Die zum größten Teil aus eigener Tasche finanzierten Hegemaßnahmen kommen zahlreichen Arten zu Gute, die gar nicht dem Jagdrecht unterliegen. Jäger pflanzen und pflegen jährlich Hecken in der Länge der Chinesischen Mauer – das sind fast 6.000 Kilometer; Jäger legen jährlich neue Teichflächen in etwa der Größe der Insel Amrum an – etwa 1.700 Hektar; Jäger legen jährlich ökologisch wertvolle Flächen so groß wie 2.000 Fußballfelder an – das macht 6.300 Feldholzinseln und 5.700 Streuobstwiesen.

Private Jäger sind neben Fischern die einzigen ehrenamtlich tätigen Naturschützer, die eine umfangreiche Ausbildung und eine staatliche Prüfung absolvieren müssen. Für das „Grüne Abitur“ lernen Jäger im Regelfall mindestens 120 Stunden für verschiedene Fachbereiche wie Biologie von Tieren und Pflanzen, Fleischhygiene, Naturschutz-, Waffen- oder Lebensmittelrecht. Darüber hinaus lernt jeder waidgerechte Jäger ein Leben lang. Regelmäßige Schießübungen, fachliche Weiterbildungen, Jagdpraxis sowie die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus Politik, Umwelt, Recht oder Tierschutz sollten zum Alltag eines jeden Waidmanns gehören.

Jäger müssen überdies ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf den Waffenbesitz regelmäßig nachweisen; Unzuverlässigkeit – auch in anderen Bereichen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten) – ist übrigens gleichbedeutend mit dem sofortigen Jagdscheinentzug.

Fakt ist: Seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ist in Deutschland keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgestorben. Denn Jäger und Förster haben den Begriff „Nachhaltigkeit“ schon vor 250 Jahren entwickelt: Es werden nur so viele Tiere oder Bäume entnommen wie dauerhaft nachkommen. Oder anders ausgedrückt: Lediglich die Zinsen werden genutzt, nicht das Grundkapital. Verschiedene wissenschaftliche Monitoringprogramme leisten hier Unterstützung. Die Wissenschaftler vom Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) haben beispielsweise berechnet, dass vier Millionen Feldhasen in Deutschland leben. Hier kann man von einem gesicherten Bestand sprechen – obwohl Jagdgegnern den Feldhasen oft als Beispiel für die Jagd auf bedrohte Arten nennen. Zum Vergleich: Von Wildschweinen gibt es etwa 250.000 (Frühjahrsbestand). Bei dem Allessfresser spricht die Presse oft freimütig von einer Invasion oder gar Pest.

Wildarten wie Feldhasen, die regional in ganz unterschiedlich hohen Beständen vorkommen, werden für WILD zweimal pro Jahr (im Spätwinter und im Herbst) mit wissenschaftlichen Methoden gezählt. Diese Zählungen zeigen, dass der Bestand deutschlandweit pro Quadratkilometer (100 Hektar) zwischen fünf und mehr als 100 Feldhasen schwankt. Bejagt wird der Feldhase nur dort, wo sein Bestand auch langfristig gesichert ist.

Zahlreiche Arten wie Seeadler, Fischotter oder Seehund, Auer- und Birkhühner, Luchs, und Großtrappen unterliegen zwar dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschützt und werden eben nicht bejagt. Aber: Da sie dem Jagdrecht unterliegen, gibt es eine gesetzliche Hegepflicht für Jäger. Aus diesem Grund wenden Jäger eigene finanzielle Mittel für den Erhalt und die Erforschung streng geschützter Arten auf. So wurden beispielsweise die Seehundstationen in Norden-Norddeich und Friedrichskoog von Jägern gegründet und immer noch mitfinanziert. In den letzten Jahrzehnten haben Jäger ebenso mehrere hunderttausend Euro in den Schutz des Seeadlers investiert. Nicht zuletzt deshalb haben sich die Bestände erholt und das deutsche Wappentier konnte 2009 von der Liste der bedrohten Arten genommen werden.

Richtig ist: Jagd ist eine Form von Naturschutz – das hat die internationale Naturschutzorganisation IUCN bereits 2000 anerkannt. Denn eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen – dazu zählen Wildtiere – gehört zu den Zielen der Agenda 21. Im Jahr 2013 feiert der Begriff „Nachhaltigkeit“ sein 300. Jubiläum. Der Forstwirt H.C. von Carlowitz benutzte den Begriff 1713 zum ersten Mal. Im Bereich der Landnutzung lässt er sich auf die Jagd übertragen. Demnach wird bei der Jagd nur so viel Nachwuchs abgeschöpft, dass langfristig artenreiche Bestände erhalten werden. Jagd ist, wenn Sie fachgerecht ausgeführt wird, ressourcenschonend und eine nachhaltige Beschaffung natürlicher Lebensmittel. International ist der Grundsatz „use it or lose it“ anerkannt, d. h. die Möglichkeit sinnvoller Nutzung ist oft die beste Motivation für nachhaltigen Schutz. Denn ohne die aktive Unterstützung durch die Bevölkerung vor Ort funktionieren die besten Artenschutzkonzepte nicht.

Fakt ist: Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) wird international als vorbildlich angesehen und hat seine Wurzeln in einem preußischen Jagdgesetz. Dieses beruht auf Vorarbeiten des sozialdemokratischen preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun aus den 1920er Jahren. Nahezu unverändert übernahm Hermann Göring 1934 dieses Jagdgesetz und fügte eine Präambel hinzu, die gespickt war mit Nazi-Ideologie. Eine ähnliche Vorgeschichte hat im Übrigen auch das heute gültige Bundesnaturschutzgesetz. Seit Inkrafttreten des BJagdG im Jahr 1953 wird es fortlaufend aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Zuletzt wurde es 1976 und 2011 geändert.

Fakt ist: Statistisch gesehen leben Bergwanderer 8-mal und Verkehrsteilnehmer sogar 22-mal gefährlicher als Jäger. Für das Jahr 2010 listet die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) zwei tödliche Jagdunfälle durch Schusswaffen bei über 350.000 Jägern. Im Straßenverkehr werden dagegen pro Jahr rund 4.000 Verkehrstote gezählt (Statistisches Bundesamt). Rund 900 Unfälle listet die LSV auf. Aber es sind vor allem Stürze über Baumstümpfe oder Steine sowie Schnittwunden beim Aufbrechen und Versorgen des Wildes. Schusswaffen machen nur 0,25 Prozent der Jagdunfälle aus. Auf Sicherheit im Jagdbetrieb wird in Ausbildung und Praxis allergrößter Wert gelegt. Um die Jagdteilnehmer vor Gefahren zu schützen, gelten strenge Regeln. Insbesondere bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten durch Signalfarben deutlich von der Umgebung abheben.

Fakt ist: Mord ist ein definierter Straftatbestand, also ein eklatanter Verstoß gegen Gesetze. Er geschieht aus niederen Beweggründen und heimtückisch. Beides hat mit der Jagd nichts zu tun. Jäger haben für ihre Aufgaben einen klar definierten Rahmen, und erfüllen behördliche Auflagen – etwa Seuchenprävention oder Abwehr von Wildschäden. Wenn Jäger Mörder sind, weil sie Tiere töten, dann sind auch Angler, Metzger und jede Hausfrau, die eine Ratte oder Maus in der Falle fängt, „Mörder“. Und: Menschen, die Fleisch essen, geben dann zumindest Morde in Auftrag. Das Argument militanter Jagdgegner träfe demnach auf eine Vielzahl weiterer Personengruppen zu.

Fakt ist: Jagd ist eine nachhaltige und tierschutzkonforme Beschaffung tierischer Nahrungsmittel – Ressourcen schonend und ursprünglich, wenn sie fachgerecht ausgeführt wird. Medikamente, Kraftfutter oder Tiertransporte sind nicht notwendig. Der Schuss des Jägers trifft das Tier unvorbereitet, anders als beim Tod im Schlachthof, der zudem am Ende eines Lebens in Gefangenschaft steht. Jagdgeschosse sind so konstruiert, dass sie schnell und damit tierschutzgerecht töten. Die praktische Jagd wird reglementiert durch Vorgaben der Jagdgesetze. Diese werden regelmäßig überarbeitet und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Viele Vorschriften dienen ausschließlich dem Tierschutz, z.B. die Eingrenzung der Jagdmethoden (§ 19 BJagdG) oder der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Übrigens: Wer Fleisch isst oder andere tierische Produkte nutzt, kann nicht konsequent gegen die Jagd sein.

Richtig ist: Der Mensch hat die Umwelt nachhaltig verändert. Er ist Teil der Natur und greift tagtäglich in die Kreisläufe ein. Sein Wirken – ob rohstoffintensive Produktion von Konsumgütern (z.B. Elektronikartikel, Autos, Maschinen), die Nutzung fossiler Brennstoffe oder die Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrswege und Siedlungen – hat massive Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen.

Ein „natürliches“ Gleichgewicht ohne Mensch gibt es demnach in der Kulturlandschaft nicht. Vielmehr geht es um die schonende nachhaltige Nutzung von natürlichen Rohstoffen weltweit, damit folgende Generationen von Menschen überleben können. Vorbild ist die Jagd: Es werden nur so viele Tiere einer Art entnommen, wie langfristig nachwachsen. Die internationale Naturschutzbehörde IUCN hat Jagd, wie sie in Deutschland ausgeübt wird, bereits 2000 als eine Form des Naturschutzes anerkannt.

Selbst in Nationalparks wird und muss gejagt werden, weil die Flächen dieser Gebiete für eine „Selbstregulation“ zu klein sind. Das gilt auch für große Nationalparks wie Yellow Stone Nationalpark, USA (Wolf) und Etosha Nationalpark, Namibia (Elefant).

In Ökosystemen gibt es übrigens kein „natürliches“ statisches Gleichgewicht, sondern zyklische Abläufe – also ein Auf und Ab. Viren, Bakterien oder Parasiten können beispielsweise die Bestände von Säugetieren in regelmäßigen Abständen dezimieren. Die möglichen Folgen sind vom Menschen allerdings nicht immer gewollt, deshalb greift er ein. Beispiel Tollwut: Wegen der hohen Ansteckungsgefahr für den Menschen – in Indien sterben jährlich 30.000 Menschen daran – wurde das Virus durch Impfung beim heimischen Fuchs erfolgreich ausgerottet. In der Folge hat sich aber die Fuchspopulation seit den 1990er Jahren verdoppelt. Mit den bekannten negativen Folgen für viele Wiesenbrüter, die zu seiner Beute zählen. Beispiel Schweinepest: Die Viruserkrankung ist für den Menschen ungefährlich, kann aber großen finanziellen Schaden in der landwirtschaftlichen Schweinehaltung zur Folge haben. Das Virus wird durch Impfungen mit Ködern beim Wildschwein bekämpft, um das Übertragungsrisiko auf Haustierbestände zu minimieren – und entfällt gesellschaftlich gewollt als Regulativ beim Wildschwein.

Fakt ist: Jagd ist notwendig, denn zu hohe Wildbestände verursachen wirtschaftliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, die gesellschaftlich nicht akzeptiert sind. Leben viele Tiere einer Art auf engstem Raum – also wenn die Kapazitätsgrenze des Lebensraumes nahezu erreicht ist – haben zudem Krankheitserreger (z.B. Tollwut, Schweinepest) leichtes Spiel und dezimieren den Bestand. Die Gefahr von Seuchenzügen nimmt zu, was ebenfalls gesellschaftlich nicht erwünscht ist. Denn viele Erreger wie Tollwut oder Fuchsbandwurm sind auch für den Menschen gefährlich.

Wildbestände und damit der Jagderfolg erhöhen sich auf gleich bleibend großer Fläche, wenn das Nahrungsangebot für Wildtierarten und damit die Lebensraumkapazität größer wird (z.B. im Aufbau befindliche strukturreiche Mischwälder, häufigere Baummasten durch vom Menschen verursachten, steigenden Stickstoff- und Kohlendioxideintrag, größeres Nahrungsangebot durch veränderte Anbauweise in der Agrarlandschaft – etwa ein Viertel Deutschlands sind inzwischen nur mit Mais, Raps und Weizen bepflanzt, mildere Winter durch Klimawandel). Nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Eberswalde, hat sich dadurch der Lebensraum allein für das Wildschwein in den letzten 40 Jahren verdreifacht. Wenn sich Wildtiere stärker vermehren, können – und müssen – Jäger auch mehr erlegen. Nicht umgekehrt.

Der Ruf nach dem Jäger wird oftmals laut, wenn Wildtiere menschliche Siedlungen als Lebensraum entdecken. Steinmarder, die Autos beschädigen, Waschbären, die Dachböden verwüsten und den Apfelbaum abernten oder Wildschweine, die den Sportplatz umgraben und Rehe, die Rosenknospen im Garten fressen – spätestens dann sehen viele Menschen die Notwendigkeit der Jagd, weil sie persönlich betroffen sind.

Fakt ist: In einer Umfrage des unabhängigen IfA-Instituts 2011 hielten über 80 Prozent der Befragten die Jagd für notwendig, um Wildbestände zu regulieren. Fast 90 Prozent waren der Meinung, dass Jäger die Natur lieben. 70 Prozent (plus 4 Prozentpunkte gegenüber 2008) finden die Aussage „Jäger investieren viel Zeit in den Naturschutz” zutreffend und 69 Prozent (plus 5 Prozentpunkte) meinen, dass Jäger vielen selten gewordenen Arten helfen. Die Aussage „Jäger gehen aus Lust am Töten auf die Jagd“ findet kaum Zustimmung: 87 Prozent der Deutschen waren anderer Meinung. Vor knapp 10 Jahren lag die Quote bei 77 Prozent. Auch in anderen Ländern ist die Jagd akzeptiert. Beispiel Schweiz: Zwei Drittel der Bevölkerung sprechen sich für die Jagd aus, ergab 2011 eine repräsentative Studie des International Council for Game and Wildlife Conservation (CIC). Drei Viertel (74 Prozent) der Teilnehmer einer nationalen Umfrage der National Shooting Sports Foundation (NSSF) in den USA gaben an, die legale Jagd zu befürworten.

Fakten zum LJV Brandenburg

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PRÜFLINGE
haben im Jahr 2022 das grüne Abitur bestanden
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Mitglieder
engagieren sich im Landesjagdverband Brandenburg
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Neumitglieder
treten allein im Jahr 2023 ein, für Wild, Jagd und Natur in Brandenburg