Prüfungsfragen Sachgebiet 6 – Rechtliche Vorschriften

 

Resultat

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Nicht bestanden…!

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#1. Die untere Jagdbehörde ist …

#2. Bedürfen Sie im Land Brandenburg als Jagdausübungsberechtigter außer Ihrem Jagdschein für die Ausübung der Fangjagd noch einer zusätzlichen Erlaubnis?

#3. Wann ist die Erlegung eines Stück Wildes im Rahmen der weidgerechten Ausübung der Jagd zulässig?

#4. Welche Jagdmaßnahme darf in Gebieten, für die eine Notzeit festgelegt wurde nicht durchgeführt werden?

#5. Ist der Schuss mit dem Flintenlaufgeschoss auf sämtliches Schalenwild erlaubt?

#6. Welches Wildtier darf im Mai erlegt werden?

#7. Wann erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Eigentum an einem Stück Wild?

#8. Wer nimmt die Eintragung der dem Jagdscheininhaber zur Verfügung stehenden Jagdflächen in den Jagdschein vor?

#9. Kann im Land Brandenburg in Naturschutzgebieten die Jagdausübung generell eingeschränkt werden?

#10. Welche Tierart unterliegt in Brandenburg dem Jagdrecht?

#11. Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Reicht für den Erwerb der Jahresjagdschein?

#12. Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

#13. Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen.

#14. Wann ist eine Wildfütterung zulässig?

#15. Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf diese Wildart. Welche Jagdarten oder Jagdmöglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

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