Prüfungsfragen Sachgebiet 6 – Rechtliche Vorschriften

 

Resultat

Bestanden…!

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Nicht bestanden…!

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#1. Ringel- und Türkentauben haben Jagdzeit:

#2. An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

#3. Der Jäger darf Jagdwaffen auf dem direkten Weg ins Revier nicht schussbereit führen. Wann ist eine Waffe nicht schussbereit?

#4. Bei der Benutzung des Jägernotwegs darf der Jäger:

#5. Wann spricht man von einem „Eigenjagdbezirk“?

#6. Welche der folgenden Tierarten unterliegen im Land Brandenburg nicht dem Jagdrecht?

#7. Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen) muss der Schlüssel zum Waffenschrank

#8. Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

#9. Ist die Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbstständige Jagdbebezirke zulässig?

#10. Welche Zeit gilt im Land Brandenburg als Notzeit?

#11. Welche Wildart darf in Brandenburg mit Ausnahme der für die Aufzucht notwenigen Elterntiere ganzjährig bejagt werden?

#12. Wann ist eine Wildfütterung zulässig?

#13. In welcher Entfernung zu Kirrungen und Ablenkfütterungen ist in Notzeiten der Abschuss verboten?

#14. Welche Waffe ist eine „verbotene Waffe“ im Sinne des Waffengesetzes?

#15. Was ist eine Hegegemeinschaft?

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