Prüfungsfragen Sachgebiet 6 – Rechtliche Vorschriften

Resultat

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Nicht bestanden…!

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#1. Wer ist Feststellungsbehörde eines Wildschadens, wenn der Notvorstand die Geschäfte der Jagdgenossenschaft führt?

#2. Wann spricht man von einem "Eigenjagdbezirk"?

#3. Darf in einem befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt werden?

#4. Den Abschuss welcher Wildarten kann die untere Jagdbehörde in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Gebieten für eine Zeit durch Verfügung an den Jagdausübungsberechtigten gänzlich verbieten.

#5. Darf eine Wildfolgevereinbarung abgeschlossen werden, die den Partnern mehr Rechte einräumt, als im Gesetz vorgegeben?

#6. Wem obliegt in einem Jagdbezirk der Jagdschutz?

#7. Die oberste Jagdbehörde im Land Brandenburg ist ...

#8. Sie finden bei der Fahrt durch Ihr Revier eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Was müssen Sie unternehmen?

#9. Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden. Welche Erfordernisse sind dafür notwendig?

#10. Die Fütterung von Schalenwild ist im Land Brandenburg...

#11. Unter dem Jagdrecht versteht man …

#12. Benötigen Sie für den Besitz eines Wechsellaufs in einem kleineren Kaliber als das der Basiswaffe eine Erlaubnis?

#13. Wer ist (entsprechend der jagdrechtlichen Regelungen) Mitglied der Hegegemeinschaft?

#14. Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf diese Wildart. Welche Jagdarten oder Jagdmöglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

#15. Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?

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