Prüfungsfragen Sachgebiet 6 – Rechtliche Vorschriften

Resultat

Bestanden…!

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Nicht bestanden…!

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#1. In welchem Zeitraum ist es unzulässig Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes abzuschneiden

#2. Welche Hunde dürfen nicht vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden?

#3. Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

#4. In welchen Fällen darf Wild in der Schonzeit erlegt werden?

#5. Welche Tierart unterliegt in Brandenburg dem Jagdrecht?

#6. Welche Vorraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

#7. Was ist beim Abschluss einer Vereinbarung über eine entgeltliche Jagderlaubnis zu beachten ?

#8. Innerhalb welcher Zeit nach Bekanntwerden ist Wildschaden auf Ackerflächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?

#9. Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe zu melden?

#10. Sind durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursachte Schäden an jeglichen Grundflächen zu ersetzen?

#11. Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

#12. Darf der Jagdgast einen wildernden Hund erschießen?

#13. In welchen Fällen ist ein Jagdschutzberechtigter dazu befugt, Peronen anzuhalten und ihre Personalien festzustellen?

#14. Ein Grundeigentümer besitzt eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Grundfläche von ca. 200 ha. Jedoch laufen durch dieses Gebiet mehrere Wasserläufe und Eisenbahnlinien. Ist die Fläche ein Eigenjagdbezirk?

#15. Wieviele Lang- und Kurzwaffen dürfen in einem Waffenschrank über 200 Kg mit Widerstandsgrad 0 aufbewahrt werden

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