Wiederlader Lehrgang § 27 SprengG
Staatlich anerkannter Wiederladerlehrgang gem. § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Wiederladen von Patronenhülsen.
Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Fachkunde-Zeugnis, dass die Grundlage zum Beantragen der Erlaubnis nach § 27 zum Wiederladen im nicht gewerblichen Bereich ist.
Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt die UB nicht. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) zu beantragen.
Kursgebühr: 185 Euro (Mitglieder LJVB)
Kursgebühr: 260 Euro (Nichtmitglieder LJVB)