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Jagdgesetz Brandenburg: Reform jetzt nicht verwässern


Der LJVB sieht in der Jagdgesetzänderung die Chance für einen überfälligen Kurswechsel: Fehlentwicklungen korrigieren und Tierschutz stärken. Nachträgliche Eingriffe würden diese Chance zunichtemachen.

(Michendorf, 17. März 2026) Kurz vor der morgigen Abstimmung im Landtag zur Änderung des brandenburgischen Jagdgesetzes betont der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB), dass der Gesetzentwurf erstmals seit Jahren die Chance bietet, Fehlentwicklungen im Jagdrecht zu korrigieren und die Jagd stärker an Tierschutz, wissenschaftlichen Erkenntnissen und am tatsächlichen Zustand der Wildbestände auszurichten.

Ein zentraler und seit langem überfälliger Schritt ist die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz. „Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist ein notwendiger erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt der Präsident des LJVB, Dr. Dirk-Henner Wellershoff. „Bei inzwischen über 1.500 Wölfen in Brandenburg muss jedoch im nächsten Schritt auch eine reguläre, rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Bestandsbewirtschaftung möglich werden.“

Der LJVB begrüßt zudem die geplante Abschaffung des Mindestabschusses für die Altersklasse 1 beim Rot- und Damwild. Starre Mindestvorgaben haben in der Praxis zu problematischen Bestandsentwicklungen und unausgewogenen Alters- sowie Sozialstrukturen geführt. Nachhaltige Wildbewirtschaftung muss sich am tatsächlichen Zustand der Populationen orientieren – nicht an pauschalen Abschussvorgaben.

„Im ganzen Land sind die Bestände des wiederkäuenden Schalenwildes seit mehr als zehn Jahren teils dramatisch rückläufig. Wer hier weiterhin auf starre Mindestabschüsse setzt, riskiert eine weitere Schwächung unserer Wildpopulationen“, sagt Dr. Wellershoff. „Wenn in unserer Kulturlandschaft immer weniger Wild vorhanden ist, stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wovon der Wolf künftig leben soll. Eine weitere Reduzierung der Wildbestände würde den Druck auf Nutztiere erhöhen und damit auch mehr Nutztierrisse erwarten lassen.“

Auch die vorgesehene Verkürzung der Jagdzeit ist aus Sicht des LJVB ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Tierschutz, geht jedoch noch nicht weit genug. Bewegungsjagden im Januar führen häufig zu erheblichem Stress für Wildtiere und sollten daher stärker eingeschränkt werden.

Besorgt zeigt sich der LJVB zugleich über politische Überlegungen, zentrale Elemente der Reform kurzfristig wieder in Frage zu stellen. „Die Jagdrechtsreform darf jetzt nicht auf den letzten Metern verwässert werden. Brandenburg braucht eine moderne Jagdpolitik, die Tierschutz, gesunde Wildbestände und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung unserer Wildtiere in Einklang bringt“, so Dr. Wellershoff.

Der Landesjagdverband appelliert daher an die Abgeordneten des Landtages, der Empfehlung des Landesjagdbeirates sowie der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Jagd bedeutet weit mehr als den Abschuss von Wild – sie ist Hege, Lebensraumsicherung und ein wesentlicher Beitrag zum Natur- und Artenschutz.