Kleine Kugel für Frischlinge: Landwirtschaftsministerium setzt Signal gegen Afrikanische Schweinepest (ASP)
Ab 1. April dürfen in Brandenburg Frischlinge bis 20 Kilogramm mit der sogenannten „Kleinen Kugel“, die sonst nur für Rehe zulässig ist, erlegt werden. Ein ermutigendes Signal, doch im Hinblick auf die ASP-Prävention wäre die Aussetzung der Trichinenprobengebühr wichtiger. Hier sind das Verbraucherschutzministerium und die Landkreise gefordert.
Die Oberste Jagdbehörde (OJB) des Landes Brandenburg hat in einer Allgemeinverfügung vom 04.02.2016 das Verbot, auf Schalenwild mit einem Kaliber unter 6,5 mm zu schießen, eingeschränkt. Ab dem 1. April 2016 sind für Frischlinge mit einem Lebendgewicht bis 20 Kilogramm rehwildtaugliche Kaliber zugelassen. Rehwildtauglich ist eine Büchsenpatrone laut Bundesjagdgesetz § 19, Abs. 2, wenn ihre Auftreffenergie auf 100 m mindestens 1000 Joule beträgt. Die Verfügung ist auf ein Jahr beschränkt. Dann soll die Wirksamkeit überprüft werden. Hierfür erhält jeder Jagdausübungsberechtigte von der Jagdbehörde einen Fragebogen, auf dem er die Anzahl der mit den Rehwildpatronen erlegten Frischlinge melden soll. Die schwächere Munition reicht aus, um kleinere Tiere schnell und tierschutzgerecht zu töten. Sie zerstört aber deutlich weniger wertvolles Wildfleisch, damit wird die Erlegung auch schwacher Stücke attraktiver. „Wir sind froh, dass die Oberste Jagdbehörde nun dieses wichtige Signal setzt“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbands. „Damit hat das Landwirtschaftsministerium getan, was in seiner Kompetenz liegt.“
Trichinenprobengebühr aussetzen
Dringender Handlungsbedarf besteht nach wie vor darin, die hohen Kosten für die Trichinenproben zu senken. Dies liegt in der Verantwortung der Landkreise und ist unterschiedlich geregelt. Der Trend ist jedoch eindeutig: Die Gebühren steigen, immer mehr Untersuchungsstellen schließen. Dies führt dazu, dass zum Beispiel Jäger aus Werneuchen für jede Probe rund 60 Kilometer fahren müssen. So übersteigen die Kosten schnell den Erlös aus dem Wildverkauf, vom zeitlichen Aufwand ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund hatten die Jäger des Landes gemeinsam mit dem Bauernverband eine zeitlich befristete Aussetzung der Gebühr für Frischlinge gefordert.
Im Dezember letzten Jahres hatte sich das Landesparlament mit der Thematik befasst und das Ministerium für Verbraucherschutz aufgefordert, Vollzugshinweise zu formulieren. Diese sollen die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung unterstützen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden auf „Antrag des Gebührenschuldners“ die Kosten erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. „Jetzt sind Minister Markov und die Landkreise am Zug. Wir hoffen, dass die Vollzugshinweise bald auf dem Tisch liegen und die Landkreise dann die Gebühren zumindest zeitlich begrenzt aussetzen werden“, so Bethe.
LJVB