
Jägerprüfungen 2025 in Brandenburg: Zahlen bleiben konstant
895 Prüfungen, 54 Prozent bestanden: Die Jägerprüfungen 2025 in Brandenburg bewegen sich auf konstantem Niveau. Die Anforderungen an die Prüflinge bleiben anspruchsvoll. Knapp 200 Frauen nahmen teil, auch das Durchschnittsalter bleibt mit 37 bis 38 Jahren stabil.
(Michendorf, 17. April 2026) Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) zieht für das Prüfungsjahr 2025 Bilanz: Insgesamt wurden 895 Jägerprüfungen durchgeführt. 486 Prüflinge bestanden die Prüfung erfolgreich – das entspricht einer Bestehensquote von rund 54 Prozent.
Ein großer Teil der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen erreichte das Ziel im ersten Anlauf: 273 Prüflinge bestanden direkt beim ersten Versuch. Weitere 213 Kandidatinnen und Kandidaten konnten die Prüfung im Rahmen einer Wiederholungsprüfung erfolgreich abschließen.
Die Zahlen zeigen: Die Jägerprüfung bleibt anspruchsvoll – sie erfordert eine intensive Vorbereitung und ein umfassendes Wissen in Theorie und Praxis. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen, mündlich/praktischen und einer Schießprüfung.
Insgesamt wurden 583 Vollprüfungen sowie 312 Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Die Jägerprüfung wird weiterhin überwiegend von Männern abgelegt: 699 männlichen Prüflingen standen 196 Frauen gegenüber. Das Durchschnittsalter der Prüflinge liegt konstant bei etwa 37 bis 38 Jahren.
Die Organisation der Prüfungen erfolgte landesweit an 31 Terminen durch 12 Prüfungsausschüsse. Die meisten Prüfungen wurden dabei in Neustadt/Dosse durchgeführt (162 Prüfungen), gefolgt vom Standort Angermünde mit 149 Prüfungen.
Ein besonderer Dank gilt den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten: Rund 300 Prüferinnen und Prüfer, Schriftführer sowie Prüfungs- und Stützpunktleiter waren 2025 im Einsatz.
Zur Qualitätssicherung nahmen zudem 87 Prüferinnen und Prüfer an Fortbildungen teil – ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einheitlicher und fachlich fundierter Prüfungsstandards.
Hintergrund:
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. wurde im Jahr 2009 vom damals zuständigen Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz mit der Durchführung und Organisation der Jägerprüfungen gemäß § 24 Abs. 5 BbgJagdG beliehen.