
Jagdgesetzänderung: Tierschutz stärken, Wildbestände sichern
Die geplante Jagdgesetzänderung kann ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz und stabile Wildbestände in Brandenburg sein. Doch der LJVB warnt: Jagd allein wird den Waldumbau nicht lösen. Gefragt sind kluge Strategien für Wald und Wild.
(Michendorf, 4. März 2026) Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Jagdgesetzes, die heute im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (ALEUV) des Landtages beraten wird. Besonders dort, wo fachliche Fehler korrigiert und tierschutzrelevante Aspekte verbessert werden, sieht der Verband wichtige Fortschritte.
Gleichzeitig warnt der LJVB davor, die Jagd als alleiniges Instrument für den Waldumbau zu betrachten.
„Jagd allein wird den Waldumbau nicht retten“, erklärt LJVB-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. „Wer glaubt, mit immer mehr Jagddruck die Probleme unserer Wälder lösen zu können, greift zu kurz und hat das letzte Jahrzehnt verschlafen. Der Waldumbau braucht kluge Lösungen – Brennpunktbejagung, Wildruhezonen, alternative Äsungsangebote und funktionierende Wanderkorridore für Wildtiere. Gleichzeitig müssen auch die rund 100.000 Privatwaldeigentümer stärker über ihre Verantwortung für die Zukunft unserer Wälder informiert werden.“
Der LJVB weist zudem auf den seit rund zehn Jahren anhaltenden und teils dramatischen Rückgang der Bestände wiederkäuenden Schalenwildes in Brandenburg hin. Diese Entwicklung ist landesweit spürbar und darf sich nicht weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund fordert der LJVB:
- eine Verkürzung der Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild bis zum 31. Dezember oder zumindest ein Verbot von Bewegungsjagden im Januar,
- die Streichung des Mindestabschusses auch in der Altersklasse 0,
- sowie langfristig eine reguläre und rechtssichere Bewirtschaftung des Wolfes mit klar definierter Jagdzeit.
„Jagd bedeutet nicht nur Abschuss, sondern verantwortungsvolle Hege und aktiven Naturschutz“, so Dr. Wellershoff. „Wildtiere dürfen nicht weiter als Sündenbock für jahrzehntelange forstpolitische Fehlentwicklungen herhalten müssen. Auch wirtschaftliche Interessen einzelner Waldeigentümer dürfen nicht auf dem Rücken lebender Wildtiere ausgetragen werden.“
Der LJVB fordert daher einen ganzheitlichen Ansatz im Umgang mit Wald und Wild. Neben gezielter Bejagung an Brennpunkten (Verjüngungsflächen) braucht es strukturelle Lösungen: Wildruhezonen, Wanderkorridore und alternative Äsungsangebote.
Die Jagdgesetzänderung ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Tierschutz sowie für den Erhalt gesunder und artenreicher Wildbestände in Brandenburg.