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ASP-Restriktionszonen in OSL und SPN aufgehoben


Gute Nachrichten im Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Die verbliebenen Restriktionszonen an der Grenze zu Sachsen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz (OSL) und Spree-Neiße (SPN) sind vollständig aufgehoben worden.

(Michendorf, 2. März 2026) Nachdem in OSL zuletzt im November 2024 und in SPN zuletzt im April 2024 ein ASP-Fall bei Wildschweinen festgestellt wurde, konnten die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Bereits im Herbst 2025 waren die Sperrzonen I und II weitgehend aufgehoben worden. Nun wurde auch die verbliebene Restriktionszone entlang der sächsischen Landesgrenze in freies Gebiet überführt.

Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss haben dem entsprechenden Antrag Brandenburgs zugestimmt. Die Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 trat zum 28. Februar 2026 in Kraft. Die betroffenen Landkreise haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.

Damit ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig frei von ASP-Restriktionszonen. Im Landkreis Spree-Neiße verbleibt lediglich der Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen.

Unabhängig davon wird die Seuchensituation weiterhin intensiv überwacht. In den ehemaligen Sperrzonen finden weiterhin risikoorientierte Fallwildsuchen statt. Alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können weiterhin unmittelbar verwertet werden; die Untersuchung dient der Früherkennung eines möglichen erneuten Seucheneintrags.