Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, keine Haftpflichtversicherung, Jagdschein weg!
Zum Jahreswechsel sind verschiedene Fristen und Zahlungstermine zu beachten.
So auch die Mitgliedsbeiträge für LJVB – Mitglieder. Laut unserer Satzung sind die Mitgliederbeiträge am 1. Januar fällig, wobei die Zahlung bis zum 31. März zulässig ist.
Was passiert, wenn Zahlungen nicht geleistet werden? Die Grundregel lautet: Der LJVB ist bei Verzug berechtigt, Leistungen an Mitglieder einzustellen. Dies gilt insbesondere für über den LJVB gelöste Versicherungen. Befindet sich ein Mitglied mit seiner Beitragsleistung im Verzug, so erlischt seine Haftpflichtversicherung. Der Schatzmeister des Jagdverbandes ist in solchen Fällen verpflichtet, der Unteren Jagdbehörde mitzuteilen, dass kein Versicherungsschutz besteht. Die Behörde wird dann den Jagdschein einziehen, wenn keine andere gültige Versicherungsbestätigung vorgelegt werden kann. Deshalb unsere Bitte: Bezahlen Sie ihren Beitrag pünktlich bei Ihrer Jägerschaft bzw. örtlichen Gliederung.
LJVB