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Weniger Jagdhunde ums Leben gekommen

Die Zahl der bei der Jagdausübung getöteten Jagdhunde ist im vergangenen Jahr in Brandenburg auf ein Rekordtief gesunken. Das zeigen die Ergebnisse des Berichts zum Jagdgebrauchshundeausgleichfonds des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. (LJVB).

Michendorf, 23.08.2017. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Anträge auf einen Zuschuss aus dem Jagdgebrauchshundeausgleichfonds auf 16. In seiner 22jährigen Geschichte ist es das zweite Mal, dass dieser Wert erreicht wurde. Im Jahr zuvor wurden noch 25 Anträge gestellt.

Jagdhunde leben mitunter gefährlich, da sie an wehrhaften Wildschweinen arbeiten. Auch das Risiko bei winterlichen Drückjagden im Eis einzubrechen oder bei Verkehrsunfällen zu sterben, ist erhöht. Aufgrund der sich rasant ausbreitenden Wolfspopulation ist in den vergangenen Jahren eine weitere Gefahr für Jagdhunde hinzugekommen.

Aus dem Hundefonds erhalten Jagdhundebesitzer einen Zuschuss, wenn ihr Vierbeiner bei der Ausbildung oder im jagdlichen Einsatz tödlich verunglückt ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Alter und Ausbildungsstand des Hundes. Im rauen Einsatz werden von den Hunden Höchstleistungen verlangt, die nur nach langer Übungszeit erbracht werden können. Ihre Eignung stellen die Hunde je nach Einsatzgebiet auf entsprechenden Eignungsprüfungen unter Beweis. Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des LJVB dazu: „Verantwortungsvolle Jagd bedingt immer gut ausgebildete Jagdhunde. Der Verlust eines solchen Tieres wiegt schwer, zumal die meisten Jagdhunde geliebte Familienmitglieder sind.“

Dr. Petra Schneller, verantwortlich im LJVB-Präsidium für Hundewesen: „Die Zahl der tödlich verunglückten Jagdhunde in Brandenburg ist leicht zurückgegangen, obwohl die Gefahren für Jagdhunde durch den dichten Straßenverkehr und die rasante Entwicklung der Schwarzwildbestände gestiegen sind. Den Grund hierfür sehe ich unter anderem darin, dass die Jägerinnen und Jäger immer mehr Zeit und Mühe in die Ausbildung ihrer Jagdhunde investieren. Die Schwarzwildgatter spielen dabei eine wichtige Rolle. Hier werden die Hunde zielgerichtet auf die Arbeit an wehrhaften Wildschweinen vorbereitet.“

Über die Gewährung des Zuschusses aus dem Jagdgebrauchshundeausgleichfonds und dessen Höhe entscheidet eine vom Präsidium des LJVB berufene Expertenkommission. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Landesjagdverbandes Brandenburg, die Jäger und Hundeführer sind und ihren Hund beim LJVB angemeldet haben.

Erstling/ LJVB