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Verwendung von Schalldämpfern

Die Waffenbehörden Brandenburgs erkennen ab sofort ein Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern an, sofern die Jagd beruflich oder dienstlich ausgeübt wird. Privatjäger sind hiervon ausgenommen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung definiert für Beschäftigte mit Dienstverpflichtung zur Jagd die Anforderungen zum Lärmschutz. Für nicht dauerhaft auf die Beschäftigten einwirkenden Lärm (Schnussknall) hat die Verordnung einen oberen Grenzwert von 137 dB definiert. Schon bei einmaliger Einwirkung kann ab dieser Lautstärke dauerhafter Gehörschaden entstehen. Der Schalldruck des Mündungsknalls von Schusswaffen in schalenwildtauglichen Kalibern liegt in der Regel um mehr als das Hundertfache oberhalb dieses Grenzwertes, nämlich bei rund 169 dB. Daraus geht hervor, dass die Lärmemissionen am Entstehungsort (Mündung) bekämpft werden müssen. Ein Schalldämpfer bewirkt in etwa eine Reduktion des Schalldrucks um 20-30 dB, was als erheblich anzusehen ist.
Vor diesem Hintergrund erkennt die Waffenbehörde nun das Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern an, sofern die Jagd beruflich oder dienstlich ausgeübt wird. Für den Antrag muss eine Bescheinigung des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers vorgelegt werden. Entscheidungen erfolgen immer im Einzelfall.
Da die zitierte Arbeitsschutzverordnung nicht für Freizeitaktivitäten gilt, fallen Privatjäger nicht unter diese Regelung. Dennoch wird derzeit darüber diskutiert, ob diese nicht aus gesundheitlicher Betrachtung heraus gleich behandelt werden müssten.
Mitte Oktober 2010 hat das DJV-Präsidium den Beschluss gefasst, dass unter Berücksichtigung des Tierschutzes, der Jagdethik und des gesellschaftlichen Ansehens der Einsatz technischer Hilfsmittel für die Jagd nicht generell abgelehnt werden solle. In der auf dem Bundesjägertag 2013 beschlossenen "Standortbestimmung Jagd" bezieht sich der Abschnitt zur Verwendung technischer Neuerungen auch auf den Schalldämpfer: "Technische Weiterentwicklungen wie bessere optische Instrumente, Waffen und Ausrüstung sind ergebnisoffen zu prüfen ob und unter welchen Umständen ihr Einsatz dem Tierschutz, der Weidgerechtigkeit, der Gesundheit und der Sicherheit gerecht wird." Die Standortbestimmung benennt damit die Kriterien, die entscheidend sind: Tierschutz, Weidgerechtigkeit, Gesundheit und Sicherheit. Darüber hinaus hat sich das Präsidium mit dem Thema zwar jüngst befasst, es gibt aber noch keinen Beschluss.
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. hält den Schutz mit einem entsprechenden Gehörschutz für ausreichend. Der Einsatz eines Schalldämpfers ist ggf. als zusätzliche, freiwillige Maßnahme zu betrachten, darf jedoch auf keinen Fall verpflichtend werden. Diese Position wurde gegenüber der Waffenbehörde deutlich gemacht.
Georg Bauman