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Tödliche Verwechslung: Wilderer verurteilt

Der Rentner Adolf B. (73) ist vom Amtsgericht Brandenburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, weil er auf einer illegalen Jagd seinen Begleiter erschoss.

Adolf B. hatte am 24. August 2013 seinen 51 Jahre alten Nachbarn Jürgen W. erschossen, weil er ihn beim Versuch, nachts zu wildern, mit einem Wildschwein verwechselte. Weder Adolf B. noch Jürgen W. waren im Besitz eines Jagdscheins. Adolf B. musste sich von Amtsrichterin Susanne Götsche fragen lassen, wie er einen erwachsenen Mann mit einem nur etwa 80 Zentimeter hohen Frischling verwechseln konnte. Der herzkranke, frisch am Auge operierte, sehschwache und hörgeschädigte Rentner hatte mit seiner illegalen, mit ebenfalls illegalem Postenschrot geladenen Flinte ohne Zielfernrohr das Feuer eröffnet, als Jürgen W. sich ihm nicht, wie erwartet, mit dem Auto, sondern zu Fuß über ein abgeerntetes Rapsfeld näherte. Zuvor hatte Adolf B. die "Jagd" Jürgen W. gegenüber telefonisch für beendet erklärt. Folgerichtig warf die Richterin dem Angeklagten „vielfaches Versagen“ vor. Adolf B. ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.