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Neue DJV-Schießvorschrift in Kraft

Persönliche Schutzausrüstung ist jetzt verpflichtend, Schalldämpfer zugelassen, loser Zielstock für die Fuchsscheibe erlaubt: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Im DJV-Shop gibt es die neuen Regelungen als Broschüre, ebenso eine wetterfeste Tafel mit den Anschlagsarten.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschrift veröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die wichtigsten fünf gibt es hier im Überblick.

Schutzausrüstung:

Auf Schrotständen und beim Kurzwaffenschießen sind nun Brille, Gehörschutz und Kopfschutz (Kappe) verpflichtend – zum persönlichen Schutz von Augen, Ohren und Kopfhaut.

Schalldämpfer:

Die Nutzung eines Schalldämpfers ist ab sofort erlaubt. Wichtig: Wird dieser benutzt, müssen im Wettbewerb alle Disziplinen damit geschossen werden. Die Waffe darf inklusive Optik und Schalldämpfer ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten.

Anschlag bei der Fuchsscheibe:

Schützinnen und Schützen ab 65 Jahren dürfen die Disziplin Fuchsscheibe ab sofort stehend angestrichen vom losen Zielstock aus schießen – statt liegend von der Pritsche. Der Zielstock muss einen Durchmesser von 30 Millimeter (+/- 5 Millimeter) haben und ist 2 Meter lang.

Anschlagsmarkierung:

Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen jetzt senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein. Bereits vorhandene Markierungsstreifen sind dadurch oftmals zu hoch angebracht und somit unzulässig.

Timer beim Flintenschießen:

Die Nutzung eines elektronischen Timers ist jetzt möglich und wird über eine Ausschreibung geregelt. Dadurch soll ein „Vorstarten“ verhindert werden: Der Schütze darf erst nach Sichtbarwerden der Wurfscheibe in den Anschlag gehen.

Die neue DJV-Schießvorschrift gib es kostenfrei auf jagdverband.de zum Herunterladen. Sie kann auch im DJV-Shop bestellt werden.