
Nachtzieltechnik weiterhin nicht zugelassen – Gesetzesänderung steht noch aus
Die Diskussion um Nachtzieltechnik geht weiter: Trotz Zustimmung des Bundesrats ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft – Nachtzielgeräte und IR-Lichtquellen bleiben weiterhin verboten.
(Michendorf, 7. Oktober 2025) Die Diskussion um den Einsatz von Nachtzielgeräten für die Jagd hat in den vergangenen Monaten erneut Fahrt aufgenommen. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, der im Mai 2025 von Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde. Dieser sieht vor, dass künftig neben Vorsatz- und Aufsatzgeräten auch Nachtzielgeräte sowie künstliche Lichtquellen wie IR-Aufheller oder Lampen an Jagdwaffen zugelassen werden.
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat dieser Initiative zugestimmt. Damit ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung einer rechtssicheren Anwendung moderner Technik getan, doch rechtswirksam ist die Änderung noch nicht. Denn:
- Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
- Erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Änderung tatsächlich in Kraft.
Bis dahin gilt unverändert die bisherige Rechtslage:
- Der Einsatz, Erwerb und Besitz von Nachtzielgeräten ist weiterhin verboten.
- Auch IR-Aufheller oder Lampen, die an Jagdwaffen montiert werden, sind nicht zugelassen.
- Lediglich Vorsatz- und Aufsatzgeräte ohne eigene Lichtquelle dürfen weiterhin genutzt werden.
Für Jägerinnen und Jäger in Brandenburg bedeutet das: Nachtzielgeräte und Zielscheinwerfer/IR-Aufheller sind weiterhin nicht erlaubt. Verstöße stellen Straftatbestände dar und können erhebliche jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald Bundestag und Bundesregierung die Änderung beschlossen haben und das neue Recht tatsächlich in Kraft getreten ist.
RA Jens Ole Sendke
Justiziar