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Nachhaltige Jagd steht im Einklang mit internationalen Konventionen

DJV und CIC begrüßen UN Resolution gegen Wilderei und Wildtierschmuggel

Berlin, 13. August 2015. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC Deutschland) begrüßen die Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren, die von der 69. Vollversammlung der Vereinigten Nationen kürzlich in New York verabschiedet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland und Gabun hatten die Resolution initiiert.
Ziel der Resolution ist die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die verstärkte Bekämpfung von Korruption, um die Nachfrage nach illegalen Produkten einzudämmen. Die Wilderei auf seltene Arten stellt in Afrika derzeit eine der größten Herausforderungen des Artenschutzes dar.
DJV und CIC sind überzeugt: Eine kontrollierte und nachhaltige jagdliche Nutzung trägt außerhalb der Nationalparks in erheblichem Umfang zum langfristigen Schutz von Wildtieren und deren Naturräumen bei. Schutz und Nutzung sind die beiden Säulen der UN-Biodiversitätskonvention (CBD), die von 168 Staaten und der EU unterzeichnet wurde. Auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) lässt sich in ihrer Arbeit davon leiten, dass nur so auf Dauer natürliche Ressourcen erhalten werden können.
Besonders bedeutsam sind die in der UN Resolution gewürdigten Beiträge der nachhaltigen Nutzung des Wildes für den Lebensunterhalt armer Bevölkerungskreise. „Tierschutzstrategien, die die legitimen Bedürfnisse der Menschen in den Entwicklungsländern außer Acht lassen, lehnen DJV und CIC ab“, so Dr. Wilhelm von Trott zu Solz, der Leiter der Deutschen CIC-Delegation.
Ob in Afrika das Wild erhalten bleibt, hängt davon ab, dass es im Wettbewerb mit anderen Landnutzungsformen konkurrenzfähig bleibt. Wer dem Wild in armen Ländern seinen Wert nimmt, verurteilt es zum Untergang. Die Jagd trägt wesentlich dazu bei, die Bekämpfung der Wilderei durch die Naturschutzbehörden zu finanzieren. Wer ihre Abschaffung fordert, ohne aufzuzeigen, wie der Wildschutz stattdessen finanziert werden soll, ist unglaubwürdig. Die meisten Jagdgebiete eignen sich auch nicht für den Fototourismus.
Wilderei zu stoppen heißt in der Praxis, unter enormem finanziellen Aufwand Wildhüter auszubilden, sie technisch auszustatten, ihre Arbeitsplätze langfristig zu sichern und effektive Polizeibehörden einzusetzen, die die illegalen Handelsströme zerschlagen. Entwicklungsländer können sich dies aufgrund vieler anderer Verpflichtungen kaum leisten.
Um so bedauerlicher ist es für DJV und CIC, dass einige Fluglinien, einschließlich der deutschen Lufthansa, vor emotionalen Kampagnen sogenannter Tierschutzorganisationen eingeknickt sind und derzeit keine Jagdtrophäen aus Afrika zum Transport annehmen. „Der Transportboykott legaler Trophäen trifft den Transport illegalen Elfenbeins und Rhinozeroshorns in keiner Weise. Er ist aber in hohem Maße kontraproduktiv, da er die Fähigkeit vieler afrikanischer Naturschutzbehörden zur Finanzierung der Wildereibekämpfung schädigt“, sagt Joachim Weinlig-Hagenbeck, zuständig im DJV-Präsidium für das Thema Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES).
„Jagd- und Transportboykotte stehen geradezu im Widerspruch zu CITES“, so Weinlig-Hagenbeck weiter. „Hier ist geregelt, dass auch gefährdete Wildarten bejagt werden dürfen, wenn nach einer Einzelfallprüfung feststeht, dass dies dem Erhalt der Arten dient“.
DJV