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„Maulkorberlass“ zurückgenommen

Staatssekretärin Dr. Carolin Schilde distanziert sich von Bestrebungen innerhalb des Ministeriums.

Michendorf, 16.07. 2015. Gestern wandte sich die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Dr. Carolin Schilde, mit einem Brief an die Mitarbeiter des Landesforstbetriebes, der deutlicher kaum sein könnte. Darin nimmt Sie die Aufforderung an die Mitarbeiter, auch bei privatem ehrenamtlichem Engagement jederzeit die Interessen ihres Dienstherren bzw. Arbeitgebers zu vertreten, zurück. Schilde wörtlich: „Da es zur gegenseitigen Loyalität keines Erlasses bedarf, ziehe ich den `Treueerlass` zurück“.
Mit diesem Schritt kommt die Führungsebene des Ministeriums der Forderung der Gewerkschaft „Bund Deutscher Forstleute“ (BDF) sowie der Naturschutzverbände des Landes Brandenburg nach. Der Landesjagdverband hatte die Forstbediensteten in seinen Reihen dazu aufgerufen, sich nicht in ihrem Ehrenamt einschränken zu lassen. Der BDF hatte ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das den Erlass als verfassungswidrig einstufte, und mit einer Klage gedroht.
Udo Appenzeller, Präsidiumsmitglied des LJVB erklärt: „Als ehemaliger Bundesbeamter weiß ich um die Treupflicht von Beamten, die durchaus sinnvoll ist. Das im Maulkorberlass Geforderte ging jedoch weit darüber hinaus. Eine Lehrstunde in Demokratie war das sicher nicht. Eher DDR 2.0. Gut, dass der Erlass nun vom Tisch ist.“
Joachim Olbrecht, Vizepräsident des LJVB und ehemaliger Forstbediensteter: „Ich bin erleichtert, dass dieser unsägliche Erlass zurückgenommen wurde. Viele Mitarbeiter der Landesforst sind Mitglied im Landesjagdverband. Wir brauchen sie als frei denkende Menschen und schätzen ihren Sachverstand. Ich hoffe sehr, dass der undemokratische Geist, der in dem Erlass zum Ausdruck kam, sich nicht an anderer Stelle bahnbricht.“
Zum Hintergrund: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft versendete am 2. April 2015 ein Papier mit brisantem Inhalt an seine Forstbediensteten. Darin wurden die Mitarbeiter aufgefordert, auch bei privatem ehrenamtlichem Engagement jederzeit die Interessen ihres Dienstherren bzw. Arbeitgebers zu vertreten und im Gleichklang mit beauftragten Vertretern des Landes abzustimmen. Dies sorgte für Empörung sowohl bei den Beschäftigten des LFB als auch bei den Organisationen, in denen sich viele Forstmitarbeiter ehrenamtlich engagieren. Der Hinweis darauf, dass sich aus der gesicherten Arbeitsplatzsituation und der hohen sozialen Fürsorge Pflichten ergäben, wurde von Vielen als Drohung empfunden. Der Begriff vom „Maulkorberlass“ machte die Runde.