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Bewegung in Sachen Biber

Minister Vogelsänger spricht sich für „kontrollierte Jagd“ aus

Zirka 150 Bürger, unter ihnen Bauern, Wald- und Grundbesitzer, Fischer und Jäger demonstrierten am 06.07.2015 vor dem Brandenburger Landtag. Ziel war es, die Brandenburgische Landesregierung zu überzeugen, sich auf europäischer Ebene für eine Herabstufung des Schutzstatus des Bibers einzusetzen. Hintergrund: Der Anstieg der durch den Biber verursachten Schäden ist immens und den Betroffenen nicht länger zuzumuten. Obwohl der Biber schon lange keine bedrohte Art mehr ist, wird er rechtlich noch immer so behandelt. Mit der im Mai in Kraft getretenen Biberverordnung wurden zwar erste vorsichtige Schritte in Richtung Regulierung des Bestandes eingeleitet, im praktischen Handeln werden diese jedoch von den Hürden der EU-Gesetzgebung ausgebremst.
Georg Baumann, Geschäftsführer des LJVB, forderte die Landesregierung auf, Naturschutz nicht länger gegen die Menschen in den ländlichen Räumen zu organisieren und die Chance der Überarbeitung der FFH-Richtlinie konsequent zu nutzen. Darüber hinaus erklärte er: „Wir Jäger stehen bereit, Verantwortung für das Bibermanagement in Brandenburg zu übernehmen. Erst muss der europäische Schutzstatus angepasst werden, dann ist eine Überführung in das Landesjagdrecht der konsequente, nächste Schritt.“
Der Zeitpunkt für die Demonstration, die im Beisein von Minister Vogelsänge stattfand, war bewusst gewählt. Im Anschluss fand im zuständigen Landtagsausschuss eine Anhörung zum Biber statt. Die CDU-Fraktion hatte den Antrag gestellt, der Landtag möge sich für eine Umstufung des Schutzstatus innerhalb der FFH-Richtlinie einsetzen.
Nach der Ausschusssitzung wurde ein Schreiben von Minister Vogelsänger an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bekannt, in dem er sich für eine „kontrollierte Jagd“ auf den Biber ausspricht. Im selben Schreiben problematisiert er die besondere Situation des Oderbruchs, das der Biber flächendeckend als Lebensraum erobert hat. „Ich bitte die Bundesregierung daher, bei nächster Gelegenheit die Aufnahme des Bibers in den Anhang V der FFH-Richtlinie bei der Europäischen Kommission zu prüfen.“, so Vogelsänger. Bravo, Herr Minister!
LJVB