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Jagdvertreter zieht in die Vertreterversammlung der SVLFG ein

Spitzenkandidat Dr. Hans-Heinrich Jordan hat es in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geschafft. Das Ergebnis der Sozialwahl steht fest.

Berlin, 20. Juni 2017. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat heute das Ergebnis der Wahlen zur Vertreterversammlung verkündet. Als Vertreter der Jagdliste zieht Dr. Hans-Heinrich Jordan in die Vertreterversammlung ein. „Wir können die Interessen der Jagdrevierinhaber in der SVLFG sehr viel besser vertreten, wenn wir selbst mitreden können“, sagte Dr. Jordan.

Bei der Sozialwahl wurden die Vertreter der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewählt. Dabei gab es nur in der Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“ eine Wahl mit Wahlhandlung. Dabei haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) gemeinsam eine Liste aufgestellt und gemeinsam für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gekämpft. Die Liste wurde allerdings nicht als gemeinsame „Liste Jagd“ der beiden Verbände zugelassen, sondern nur als „Freie Liste“.

Die Kritik, die es bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen gegeben hatte, ist nach wie vor nicht verstummt. Viele Wahlberechtigte haben bis zuletzt keine Wahlunterlagen bekommen und konnten daher nicht wählen. Das Verfahren zur Erteilung des Wahlausweises hat nach Aussage von Dr. Jordan viele Mitglieder von Pächtergemeinschaften benachteiligt. „Das ganze, aufwändige Verfahren hat nicht zum besseren Verständnis der SVLFG in der Jägerschaft beigetragen und hat in beiden Verbänden erhebliche Kräfte gebunden“, sagte BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke. Dennoch wollten DJV und BJV die Chance zur Zusammenarbeit nutzen und die Interessen der Jägerschaft beherzt wahrnehmen, so Jägervertreter Dr. Jordan. Die Jagdverbände prüfen die ihnen gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten und werden anschließend über eine mögliche Anfechtung der Wahl entscheiden.

DJV