
Jagdgesetz beschlossen: Wichtige Korrekturen – erster Schritt beim Wolf
Brandenburg korrigiert jagdpolitische Fehlentwicklungen und setzt ein klares Signal für Tierschutz und gesunde Wildbestände. Der Mindestabschuss wird entschärft, der Wolf ins Jagdrecht überführt – jedoch zunächst ohne praktische Auswirkungen.
(Michendorf, 18. März 2026) Der Landtag Brandenburg hat soeben die Änderungen im Jagdgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) sieht darin einen wichtigen Schritt zur Korrektur fachlicher Fehlentwicklungen und hin zu einer praxistauglicheren Jagdpolitik sowie mehr Tierschutz.
„Seit über zehn Jahren müssen wir in Brandenburg einen teils dramatischen Rückgang unserer Wildbestände feststellen. Mit den heute beschlossenen Korrekturen geht Brandenburg endlich wieder einen wichtigen Schritt hin zu einer Jagdpolitik, die sich an fachlichen Erkenntnissen und den tatsächlichen Gegebenheiten in den Revieren orientiert“, erklärt der Präsident des LJVB, Dr. Dirk-Henner Wellershoff.
Ein wesentlicher Punkt ist die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Gleichzeitig bleibt der Wolf ganzjährig geschont. „Im Ergebnis wird sich zunächst wenig ändern. Dennoch ist die Aufnahme ins Jagdrecht ein wichtiger erster Schritt. Bei inzwischen rund 1.500 Wölfen in Brandenburg muss es perspektivisch darum gehen, den Wolfsbestand auch in eine reguläre und rechtssichere Bewirtschaftung zu überführen“, so Dr. Wellershoff.
Als besonders bedeutend bewertet der LJVB die Abschaffung des Mindestabschusses in der Altersklasse 1 bei Rot- und Damwild. „Starre Mindestvorgaben haben in der Praxis zu Fehlentwicklungen, unausgewogenen Altersstrukturen und einem zusätzlichen Druck auf ohnehin rückläufige Bestände geführt. Dass dieser Mechanismus nun entfällt, ist eine längst überfällige und fachlich notwendige Korrektur. Wildbewirtschaftung muss sich am tatsächlichen Zustand der Populationen orientieren – nicht an pauschalen Abschussvorgaben.“
Darüber hinaus werden Jagdzeiten an mehreren Stellen angepasst. So wird unter anderem die Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild auf den 15. Januar begrenzt. „Das ist ein wichtiger Schritt im Sinne des Tierschutzes, greift aus unserer Sicht jedoch noch zu kurz. Wir haben ein Jagdende zum 31. Dezember gefordert – zumindest aber ein Verbot von Bewegungsjagden im Januar. Die Beunruhigung des Wildes in dieser sensiblen Zeit ist aus tierschutzfachlicher Sicht weiterhin kritisch zu bewerten“, so Dr. Wellershoff.
Mit der Reform wurden zentrale Empfehlungen des Landesjagdbeirates und des LJVB aufgegriffen und umgesetzt. „Brandenburg nutzt damit die Chance für eine längst überfällige Kurskorrektur in der Jagdpolitik und geht einen wichtigen Schritt hin zum Schutz und zum langfristigen Erhalt unserer heimischen Schalenwildarten“, betont Dr. Wellershoff.
Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass einseitige Schuldzuweisungen an Wildtiere endlich beendet werden müssen. „Trockenheit, Wasserstress und instabile Waldstrukturen sind die maßgeblichen Ursachen für Probleme im Wald – nicht das Wild. Wer weiterhin allein auf das Wild als Sündenbock setzt, verkennt die tatsächlichen Zusammenhänge.“
Für einen erfolgreichen Waldumbau brauche es funktionierende Strukturen und eine sachliche Zusammenarbeit aller Beteiligten. „Jagd kann und will ein verlässlicher Partner beim Waldumbau sein – sie ist aber nicht die alleinige Lösung. Entscheidend sind ein leistungsfähiger Landesforstbetrieb, ausreichendes Pflanzgut, eine stärkere Kombination aus Naturverjüngung und Pflanzung sowie eine verlässliche Unterstützung der vielen Privatwaldbesitzer. Gleichzeitig darf die Lebensberechtigung unserer Wildtiere nicht infrage gestellt werden“, verdeutlicht Dr. Wellershoff.