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Immer mehr Landkreise erlassen Trichinenuntersuchungsgebühr

Zwar wird in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs immer noch eine Gebühr für die Trichinenuntersuchung von erlegtem Schwarzwild erhoben, jedoch entscheiden sich immer mehr Behörden für einen Erlass.

Die Gebühr ist einerseits nicht besonders hoch – der höchste Wert liegt bei 10 Euro. Diese Kosten pro erlegtem Stück Schwarzwild müssen jedoch im finanziellen Mix für den Aufwand bewertet werden, den der Jäger zu leisten hat. Der Landesjagdverband Brandenburg betrachtet zudem das Netz der akkreditierten Annahmestellen als ausbaufähig. Die Annahmezeiten für die Probeannahme sollten flexibler gestaltet werden. Vor dem Hintergrund, dass die Schwarzwildstrecke gesteigert werden soll, kommt der Trichinengebühr, die durch die Veterinärbehörde erhoben wird, durchaus eine Symbolbedeutung zu.

Der Landkreis Barnim hat die Gebühr seit 2017 für Altersklasse 0 von im Landkreis erlegtem Schwarzwild aufgehoben. Der Landkreis Oberhavel setzt die Gebühr vom 1.2.2018 bis 31.7.2018 für alle Altersklassen aus. Ostprignitz-Ruppin setzt bis 30.6.2018 aus. Landkreis Potsdam-Mittelmark erlässt für alle Altersklassen ab 1.4.2018 bis 31.12.2019. Landkreis Prignitz erlässt seit Jahresbeginn bis 30.6.2018. In der Uckermark, die traditionell die höchste Schwarzwildstrecke hat und zwar teilweise doppelt so hoch wie in den anderen Landkreisen, entfällt die Trichinenuntersuchungsgebühr ab 1.4.2018 und zwar für das gesamte Jagdjahr 2018/19.

Zur Erinnerung: Trichinen sind eine Rundwurmart, die als Darm- oder Muskeltrichine vorkommt. Sie kommt beim Schwein (Haus- und Wildschwein), Bär, Dachs, Fuchs, Hund, Sumpfbibern, Nagern und Menschen vor (Fleisch- und Allesfresser). Trichinen rufen beim Menschen rheumaähnliche Erkrankungen hervor oder können sogar bis zum Tod führen. Die amtliche Trichinenuntersuchung wurde 1866 vom Königreich Preußen eingeführt.