Grüner Jagdgesetzentwurf aus Brandenburg trifft auf bundesweite Ablehnung
Spitzenverbände, Landkreise und untere Jagdbehörden in Brandenburg haben den Referentenentwurf des MLUK bereits abgelehnt.
Der am 4. März 2022 von Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/Die Grünen) vorgelegte Referentenentwurf eines neuen Landesjagdgesetzes gerät nun auch auf Bundesebene unter erheblichen Druck. Der Deutsche Jagdrechtstag bezeichnet den Gesetzentwurf in diversen Punkten als verfassungswidrig und empfiehlt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf insgesamt zu verwerfen. Der Referentenentwurf würde in vielen Punkten eine fachliche und verfassungsgerichtliche Prüfung nicht bestehen sowie absehbar zu einer von der Brandenburger Justiz kaum zu bewältigenden Prozessflut führen.
„Der Gesetzentwurf missachtet die Staatszielbestimmung ‚Tierschutz‘ durch Verzicht auf die Bindung der Jagdausübung an die Grundsätze der Weidgerechtigkeit“, sagt Stephan Hertel, Vorsitzender des Deutschen Jagdrechtstages. Bereits am 4. April 2022 wurde der Gesetzentwurf des Ministers im Landesjagdbeirat mit großer Mehrheit abgelehnt. Darüber hinaus lehnen auch der Landkreistag, untere Jagdbehörden und viele weiteren Institutionen den Entwurf des Ministers ab. Das Gesetz geht an den Anforderungen und Bedürfnissen des ländlichen Raums vorbei und widerspricht einem modernen Wildtier- und Lebensraummanagement.
„Die Einschätzung des Deutschen Jagdrechtstages deckt sich mit dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein aus Düsseldorf. Das Ministerium täte gut daran, den Entwurf zurückzuziehen, um endlich zu einem von den Verbänden des ländlichen Raums und der Bevölkerung auf dem Land getragenen Gesetz zu kommen. Die Klientelpolitik des Ministers muss endlich ein Ende haben“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). „Das Land Brandenburg braucht einen Landwirtschaftsminister, der die Sorgen und Nöte der Menschen kennt und versteht. Zudem kann es nicht im Sinne des brandenburgischen Gesetzgebers sein, ein Gesetz mit verfassungswidrigen Inhalten zu schaffen.“
Eine bundesweite Allianz von Spitzenverbänden aus Jagd und Naturschutz weist den vorliegenden Entwurf jetzt ebenfalls entschieden zurück. Das Fazit der Verbände in einem Positionspapier: „Ein Jagdgesetz muss Wald und Offenland im Blick haben. Das Regelwerk muss auf wissensbasierten Grundlagen und ethischen Aspekten fußen. Nur damit kann die Jagd umfassend ihrer Rolle als ein Instrument im Wildtiermanagement gerecht und Grundlagen für eine wildökologische Raumplanung geschaffen werden. Dies ist im vorliegenden Novellierungsentwurf nicht der Fall. Er widerspricht vielmehr seinen eigenen Zielvorgaben „gesunde und stabile heimische Wildtierbestände“ zu erhalten, „Belange des Tierschutzes zu berücksichtigen“ und „wildtierökologische Erkenntnisse“ zu beachten. Der vorliegende Jagdgesetzentwurf ist ausschließlich auf forstwirtschaftliche Belange und damit völlig einseitig ausgerichtet. Den vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Brandenburg lehnt das Bündnis aus Bundesverbänden und Organisationen vollständig ab.“