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Antrag auf Abschuss von Wölfen in Teltow-Fläming diskutiert

LJVB-Geschäftsführer Matthias Schannwell nahm im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 28 als Vertreter einer anerkannten Naturschutzvereinigung Stellung.

Luckenwalde, 22.07.2017. Besprochen wurde der Antrag eines Schafhalters, der bis dato 37 seiner Tiere verloren hat. Vorausgegangen waren Angriffe von Wölfen, in deren Verlauf zweimal den Anforderungen entsprechende Schutzmaßnahmen überwunden wurden. Im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz beschied nun der Landkreis Teltow-Fläming, dass es zumutbare Alternativen zum Abschuss gäbe. Genannt wurden Vergrämungsmaßnahmen durch Flatterbänder und das Beschießen von Wölfen mit Gummigeschossen. Erst wenn das Anbringen von Flatterband im Zusammenwirken mit der Vergrämung durch Gummigeschosse keinen Erfolg hätte, könne über eine Entnahme entschieden werden.

LJVB-Geschäftsführer Matthias Schannwell forderte für den Fall der Entnahme von Wölfen die waffenrechtliche Rechtssicherheit für die beauftragten Jäger, da hier keine jagdliche Handlung vorliegt. Dies gilt ebenso für den Versicherungsschutz des Jagdausübungsberechtigten. „Diese Fragen müssen eindeutig im Bescheid, der an den entsprechenden Jagdausübungsberechtigten ergeht, geklärt werden. Sonst werden wir keinem Jäger empfehlen, eine Entnahme durchzuführen.“, so Schannwell.

Erstling/ LJVB