Afrikanische Schweinepest: Krisenstabsleiterin besucht Landesjagdverband
Ausbildung von Kadaversuchhunden – neues Entschädigungssystem im Schutzkorridor.
(Potsdam, 18. November 2022) Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg im September 2020 stellt die Fallwildsuche eine der unverzichtbaren Bekämpfungsmaßnahmen dar. Dabei kommen auch speziell ausgebildete Kadaversuchhunde zum Einsatz. Die Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP, Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, besuchte heute den Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) in Zossen (Teltow-Fläming), um sich über die Hundeausbildung auszutauschen. Zudem stellte sie ein neues Entschädigungssystem innerhalb des Schutzkorridors entlang der Grenze zu Polen und zu Sachsen vor.
Bereits kurz nach dem ersten ASP-Fall in Brandenburg wurde zunächst unter der Leitung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes mit der Ausbildung von eigenen Kadaversuchhunden im Land Brandenburg begonnen. Im Februar 2021 wurde der LJVB mit der Ausbildung beauftragt. Die Ausbildungs- und Prüfungskosten werden im Wesentlichen vom Verbraucherschutzministerium getragen.
Anna Heyer-Stuffer: „Bei der Suche nach infiziertem Fallwild sind wir auf die feinen Nasen der Suchhunde und ihre geschulten Halterinnen und Halter angewiesen. Vor allem in schwer zugängigem Gelände mit Wald oder mit Sumpfgebieten sind die eingespielten Teams aus Mensch und Tier unersetzbar im Kampf gegen die hochgefährliche Tierseuche. Mit dem Landesjagdverband als verlässlichen Partner an unserer Seite ist es gelungen, dass bisher insgesamt 88 Kadaversuchhunde im Land Brandenburg ausgebildet werden konnten. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte.“
Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg: „Der Einsatz von geprüften Kadaversuchhunde-Gespannen ist sehr erfolgreich und verdeutlicht den enormen Stellenwert bei der Eindämmung der ASP in Brandenburg. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem MSGIV und der Technischen Einsatzleitung zeigt deutlich, dass die Bekämpfungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit der Schlüssel zur erfolgreichen Eindämmung und Bekämpfung sind, um diese enorme Aufgabe von nationaler Tragweite zu bewältigen. Der LJVB wird auch weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite stehen.“
Hund und Hundeführerin oder Hundeführer müssen physisch und psychisch in der Lage sein, in schwierigem Gelände über einen längeren Zeitraum nach Kadavern zu suchen. In ihrer Ausbildung werden die Hunde unter anderem darauf trainiert, Kadaver aufzufinden und anzuzeigen, in keinem Fall aber zu berühren. Lebendes Schwarzwild darf angezeigt, aber nicht verfolgt werden. Die Ausbildung erfolgt nach einem festen Ablaufplan. Nach bestandener Prüfung wird vom LJVB im Auftrag des Landes Brandenburg das Prüfungszertifikat ausgestellt.
Neue Aufwandsentschädigung im ASP-Schutzkorridor
Innerhalb des doppelt eingezäunten Schutzkorridors entlang der Grenze zu Polen und zu Sachsen wird die Aufwandsentschädigung für die Entnahme von Schwarzwild umgestellt. Bisher erhalten Jägerinnen und Jäger eine Prämie von 150 Euro pro entnommenem Wildschwein. Ab 1. April 2023 erfolgt die Umstellung auf eine Flächenprämie, die sich unter anderem aus der Größe des Jagdbezirkes und der durchschnittlichen Jagdstrecke vor ASP-Ausbruch errechnet. Die Änderung der Prämienregelung wird vom LJVB unterstützt.
Anna Heyer-Stuffer: „Die vollständige Entnahme der Wildschweine aus den Restriktionsgebieten ist ein weiterer wesentlicher Punkt unserer Bekämpfungsstrategie. Mit Hilfe der Jägerinnen und Jäger ist es gelungen, die Bestände innerhalb des ASP-Schutzkorridors deutlich zu reduzieren, um damit die Funktionsfähigkeit des Schutzkorridors zu erreichen. Zum Anfang des neuen Jagdjahres am 1. April 2023 wird die Entschädigung umgestellt. Dann wird der Aufwand der Jäger entschädigt, um diesen Schutzkorridor frei von Schwarzwild zu halten.“
Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/