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Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen

Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, Konflikte sollen damit besser gelöst werden. Für den DJV ist es nur ein erster Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren. Er fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden sind notwendig.

(Berlin, 14. Februar 2020) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt: Durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Tieren sollen Konflikte mit dem Wolf künftig besser gelöst werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland müssen laut DJV weitere Schritte folgen. Ein umfassendes Handlungskonzept fehlt bisher. Der DJV fordert in einem Handlungsvorschlag beispielsweise Wolfausschlussareale: Territoriale Wölfe sollten auf Deichen oder in urbanen Gebieten nicht geduldet sein. Im Hinblick auf den Schutz von Hunden bei der Jagdausübung fordert der DJV klare gesetzliche Regelungen.

Durch die Gesetzesänderung haben die Bundesländer nun bessere Möglichkeiten, eigene Verordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu erlassen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Mitwirkung von Jägern bei Entnahmen, die jeweils geprüft und genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beschloss zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.

Der Bundesrat hat sich zudem auf eine Entschließung geeinigt und fordert die Einführung einer Weidetierprämie. Der DJV begrüßt dies. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle: DJV