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Veto zur Jagdzeitverlängerung für wiederkäuendes Schalenwild

Brief unseres Präsidenten an Minister Axel Vogel

Sehr geehrter Herr Minister Vogel,

am vergangenen Montag, den 20.01., erhielt der Landesjagdverband per Mail ein Schreiben aus dem Referat 35 Ihres Hauses, in dem die Verlängerung der Jagdzeit für das wiederkäuende Schalenwild auf Antrag bis zum 29.02. im Zusammenhang mit Bewegungsjagden auf Schwarzwild angekündigt wird.

Nicht einmal einen ganzen Tag zuvor, nämlich am Sonntag Spätnachmittag, saßen Sie und Herr Dr. Leßner mit dem Geschäftsführer Herrn Schannwell und mir auf der IGW zusammen, um über jagdpolitische Themen zu sprechen. Die beabsichtigte Jagdzeitverlängerung wurde jedoch weder von Ihnen noch von Dr. Leßner mit auch nur einem Wort erwähnt. Sie sprachen von einer „transparenten, Dialog – orientierten Zusammenarbeit; “ dies ist alles andere, nur nicht das! Wir sind überrumpelt, wir sind hintergangen worden.

Dass die Regelungen zu den Jagdzeiten für die Jagd und uns Jäger von allergrößter Wichtigkeit sind, ist Ihnen, ist Herrn Dr. Leßner, sehr wohl bekannt. In der Diskussion um die im letzten Jahr novellierte DVO-Jagd waren gerade die Jagdzeiten ein Thema, an dem sich der Meinungsstreit entzündete. Der 16.01. als Beginn der Schonzeit ist ein Kompromiss, den wir Jäger nur zähneknirschend mitgetragen haben. Eine Aufweichung „durch die Hintertür“ unter dem Deckmantel der ASP-Prävention lehnen wir ab.

Dass Schwarzwild unbedingt intensiv bejagt werden muss, unterstützen wir uneingeschränkt. Ob dies aber ab der 2. Januarhälfte durch großflächige Bewegungsjagden geschehen soll, muss zumindest kritisch hinterfragt werden: gibt es doch schon Bachen, die gefrischt haben.

Das Risiko, eine führende Bache zu erlegen, ist somit sehr hoch. Deshalb sind Einzel- oder Gruppenansitze jetzt die bessere Wahl, zumal sie Schwerpunkt-bezogen durchgeführt werden können, oder auch das Betreiben von Schwarzwildfängen auf Antrag. Bei diesen Jagdmethoden kann immer selektiv und damit Jagdrechts- und Tierschutz-konform gejagt werden, die Wildwiederkäuer werden in dieser für sie ernährungsphysiologisch schwierigen Zeit nicht beunruhigt.

Dass eine pauschale Schonzeitaufhebung möglicherweise sogar rechtsunwirksam sein kann, erwähne ich nur am Rande. Im Zweifel werden das Gerichte zu klären haben.

Sehr geehrter Herr Minister, Dialog-orientierte Zusammenarbeit heißt, dass wir im Vorfeld wichtiger Entscheidungen gefragt und einbezogen werden.

Diese Erwartung ist nun allerdings enttäuscht worden.

Ich fordere Sie auf, die pauschale Schonzeitaufhebung auf Antrag für das wiederkäuende Schalenwild im Zusammenhang mit Bewegungsjagden auf Schwarzwild mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dirk-Henner Wellershoff

Präsident