Gothaer verbessert Bedingungen der Jagd-Haftpflichtversicherung
Die Gothaer hat ihre Bedingungen in der Jagd-Haftpflichtversicherung erneuert.
Köln, 17. April 2019 – Die Gothaer hat ihre Bedingungen in der Jagd-Haftpflichtversicherung erneuert. Insbesondere profitieren Jäger künftig von einer noch besseren Absicherung ihrer Hunde. Auch Maßnahmen gegen invasive Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz – wie Nilgans oder Nutria – sind in die Bedingungen eingeschlossen worden. Die Gothaer hat die Schonzeit genutzt und im April Verbesserungen in den Bedingungen ihrer Jagdhaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Dadurch, dass der Kölner Versicherer die Innovationsklausel seit 2010 bei Neuanträgen und Vertragsumstellungen anwendet, gelten sämtliche Verbesserungen automatisch auch für einen Großteil der Kunden.
Neu ist beispielsweise die Regelung zur Absicherung von Jagdhundewelpen und jungen Jagdhunden. Anstatt bis zu 24 Lebensmonaten besteht jetzt bis zu 36 Monaten Versicherungsschutz. Ein Nachweis der jagdlichen Abrichtung oder Ausbildung ist dabei zunächst nicht notwendig. Zudem hat die Gothaer bei Rettungs- und Bergungskosten von Hunden im Jagdeinsatz nachgebessert. Diese sind bis jetzt bis zu einem Schaden von 1.000 Euro versichert.
Ebenfalls neu: Die Absicherung zur Seuchenabwehr sowie das Ausbringen und Verabreichen von Arzneimitteln an Wild im Sinne des Arzneimittelgesetzes – auch zur Vorbeugung gegen Tierseuchen – sind mit abgesichert. Darüber hinaus ist die Benutzung von behördlich genehmigten Geräten wir Nachtzielvorsatzgeräte und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen auch zu Narkosezwecken in die Versicherungsbedingungen aufgenommen worden. Ein weiteres Highlight ist die Erweiterung der Kautionsleistung sowie die Absicherung bei Gefälligkeitshandlungen. Mehr als jeder dritte Jäger ist bei der Gothaer versichert. Damit ist der Kölner Versicherer unumstrittener Marktführer im Bereich Jagdversicherung und zudem mehrfacher Testsieger im Bereich Jagdhaftpflicht.
Quelle: Gothaer Konzern