
Wolf im Bundes- und Landesjagdgesetz: Jetzt handeln!
Bund und Land haben entschieden – der Wolf ist im Jagdrecht. Doch Beschlüsse allein reichen nicht aus. Jetzt braucht es endlich konsequentes Handeln vor Ort.
(Michendorf, 27. März 2026) Der Bundesrat hat soeben der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit folgt er auf die Entscheidung des Brandenburger Landtages aus der vergangenen Woche, der die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdgesetz beschlossen hatte.
Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) bewertet diesen Schritt als längst überfällig. „Mit der Entscheidung auf Bundes- und Landesebene ist ein wichtiger erster Schritt getan. Jetzt kommt es darauf an, dass dieser Schritt auch mit Leben gefüllt wird“, erklärt der Präsident des LJVB, Dr. Dirk-Henner Wellershoff.
Angesichts von rund 1.500 Wölfen in Brandenburg ist die Grenze des Zumutbaren lange erreicht. „Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass ein aktives und rechtssicheres Wolfsmanagement dringend notwendig ist“, so Dr. Wellershoff.
Der LJVB fordert die Brandenburger Landesregierung daher auf, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und jetzt zügig die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um noch in diesem Jahr mit einem aktiven Wolfsmanagement zu beginnen.
„Die politischen Entscheidungen sind gefallen – nun darf nicht noch mehr Zeit verloren gehen. Es braucht jetzt entschlossenes Handeln“, sagt Dr. Wellershoff.
Der Landesjagdverband Brandenburg steht dem zuständigen Ministerium weiterhin als fachlicher Partner zur Verfügung, um die nächsten Schritte konstruktiv zu begleiten.