SVLFG: Schreiben zur Festhaltung an der Ruhendstellung unnötig
Im Frühjahr haben viele Betroffene Widerspruch gegen die Bescheide der Berufsgenossenschaft eingelegt. Diese Widersprüche sollten mit Hinweis auf ein angestrebtes Musterverfahren über den LJVB bzw. DJV ruhend gestellt werden.
Nun wurden diejenigen, die so verfahren haben, von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, ob sie am Ruhen des Verfahrens festhalten werden. Dies ist unnötig! Nach Rücksprache mit der SVFLG konnte geklärt werden, dass die Betroffenen, deren Widerspruchserfahren mit Blick auf die eingeleiteten Musterverfahren ruhend gestellt wurde, nicht einzeln auf die in den letzten Wochen verschickten Schreiben reagieren müssen. Inzwischen wurden der SVLFG die Musterverfahren mitgeteilt. Das Ruhen der Verfahren soll daher beibehalten werden, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind. Dies betrifft aber nur diejenigen, die sich gegenüber der SVLFG ausdrücklich auf die angestrebten Musterverfahren berufen haben, allerdings wurden auch nur diese von der SVLFG angeschrieben.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Musterverfahren vor den Sozialgerichten viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Eine gerichtliche Entscheidung noch in diesem Jahr ist ausgeschlossen. Es ist aber auch nicht sicher, ob schon im kommenden Jahr (2014) abschließend entschieden sein wird. Wir werden zwischenzeitlich immer wieder über den Stand der Verfahren berichten. Nach Abschluss der Musterverfahren werden wir auch über die dann ggf. erforderlichen weiteren Schritte informieren.