Schutzstatus des Wolfes in Europa herabgesetzt
Gremium der Berner Konvention hat erkannt, dass der Wolf keinen strengen Schutz mehr benötigt. Die Änderung der FFH- Richtlinie muss von der EU nun schnell folgen, um ein Management der ausgeuferten Wolfspopulation auf den Weg zu bringen.
(Michendorf, 3. Dezember 2024) Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) begrüßt die heutige Entscheidung der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Das entscheidende Gremium der Berner Konvention hat erkannt, dass der Wolf keinen strengen Schutz mehr benötigt.
Die Berner Konvention wurde dahingehend geändert, dass der Wolf nicht mehr unter dem strengen Schutzstatus verbleiben muss. Damit wird ein entscheidender Schritt in Richtung eines effektiven Bestandsmanagements ermöglicht.
„Es war längst überfällig, den Schutzstatus des Wolfs zu reduzieren. Eine angemessene Regulierung und ein aktives Bestandsmanagement sind notwendig, um die Akzeptanz auf dem Land wiederherzustellen, den ausgeuferten Wolfsbestand zu reduzieren und die Nutztierrisse endlich wieder in den Griff zu bekommen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB. „Die heutige Entscheidung stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um diesem notwendigen Ziel näher zu kommen.“
Der nächste Schritt muss sein, dass auch die EU in der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) eine Anpassung vornimmt. Die Übertragung des Wolfs in Anhang 5 dieser Richtlinie würde es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, gezielte Maßnahmen für ein Bestandsmanagement umzusetzen. Der LJVB fordert die EU daher auf, diesen wichtigen Schritt schnell umzusetzen, damit den Mitgliedsstaaten die nötige Handlungsfreiheit gegeben wird, um ein Management der Wolfspopulation auf den Weg zu bringen.
„In Brandenburg leben über 1.000 Wölfe und wir erleben über 5 Nutzierrisse oder Übergriffe am Tag. Unsere Landwirte erleben täglich die tatsächliche Wolfsrealität und werden vollkommen allein gelassen. Nun muss schnell gehandelt werden, um die neuen Möglichkeiten umzusetzen“, sagt Dr. Wellershoff.