Prüfungsfragen Sachgebiet 6 – Rechtliche Vorschriften

 

Resultat

Bestanden…!

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Nicht bestanden…!

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#1. Was ist unter „Wald“ im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.

#2. Welches in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z.B. präparieren zu lassen.

#3. Welche Tiere betreffen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes?

#4. Welche Tätigkeit wird vom Jagdschutz erfasst?

#5. Gibt es eine Mindestpachtdauer für Jagdpachtverträge?

#6. Welche Mindestgröße muss im Land Brandenburg ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in der Regel mindestens haben?

#7. Wie und wann darf Kirrmaterial erneut auf die Kirrung aufgebracht werden?

#8. Es ist verboten…

#9. Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf diese Wildart. Welche Jagdarten oder Jagdmöglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

#10. Von welcher Stelle wird der Abschussplan für gemeinschaftliche Jagdbezirke genehmigt?

#11. Welche der nachfolgenden Handlungen ist unter Strafe gestellt.

#12. Darf eine Wildfolgevereinbarung abgeschlossen werden, die den Partnern mehr Rechte einräumt, als im Gesetz vorgegeben?

#13. An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

#14. Müssen Jagdgebrauchshunde bei jeder Jagd mitgeführt werden?

#15. Welche Hunde dürfen nicht vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden?

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