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Neues Vorschussverfahren in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Auf die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müssen künftig Vorschüsse entrichtet werden. Erstmals am 15. Januar 2015.

Vorstand und Vertreterversammlung der LBG sahen sich zur Einführung des Vorschussverfahrens gezwungen, um die Finanzierung der Leistungen bis zur ersten
Fälligkeit zu gewährleisten. Diese sogenannte Anschlussfinanzierung wäre andernfalls
nur über eine Zuführung zu den Betriebsmitteln und damit über eine Beitragserhöhung
möglich gewesen.

Belief sich der letzte Beitrag auf mehr als 305 Euro und liegt der Berufsgenossenschaft
bereits eine Einzugsermächtigung vor, werden im Januar 40 Prozent des letzten
Beitrages eingezogen. Weitere 40 Prozent fallen dann am 15. Mai 2015 an. Bei
geringerer Beitragshöhe oder fehlender Einzugsermächtigung sind bis zum 15. Januar
80 Prozent des letzten Beitrages zu zahlen. Die Spitzabrechnung erfolgt im August
des kommenden Jahres mit Fälligkeit am 15. September 2015.

Die Vorschussbescheide werden Anfang Dezember 2014 den Mitgliedern übersandt.
Unternehmer, deren Beitrag höher als 305 Euro liegt, haben noch die Möglichkeit,
Einzugsermächtigungen einzureichen und auf diese Weise zwei vierzigprozentige Vorschüsse anstatt eines achtzigprozentigen zu zahlen. Ein Formular ist unter
www.svlfg.de – Service – Formulare – Versicherung Beitrag – Allgemein erhältlich.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern
umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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