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LJVB veröffentlicht DNA- Gutachten: War es ein Wolfshybrid?

Im Fall des verletzten Dackels aus Potsdam- Mittelmark identifiziert ein zweites DNA- Gutachten erneut einen Wolf als Angreifer. Ergebnisse bei der Untersuchung lassen jedoch die Beteiligung eines Wolfshybriden vermuten. LJVB fordert weitere Untersuchung des Vorfalls.

(Michendorf, 6. Mai 2024) Wie das Landesamt für Umwelt (LfU) bereits am vergangenen Dienstag bestätigte, handelte es sich bei dem Angreifer, der am 14. April einen Dackel in der Gemeinde Havelsee gebissen hat, „sehr wahrscheinlich“ um einen Wolf.

Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) hatte ein unabhängiges Institut mit der Erstellung eines zweiten DNA- Gutachtens beauftragt. Die seit letzter Woche vorliegenden Ergebnisse des unabhängigen Gutachtens bestätigen erneut die wolfstypischen Merkmale. Zusätzlich wurde jedoch herausgefunden, dass es sich bei dem Angreifer möglicherweise um einen Wolfshybriden handeln kann. Die Qualität des eingesandten Probenmaterials lässt aktuell jedoch keine weiteren Untersuchungen zu, um diesen Verdacht zu bestätigen. Es wurde ein Merkmal entdeckt, welches bisher nur bei Wölfen oder Wolfsmischlingen gefunden wurde. Damit muss eines der Elterntiere, dem hier analysierten Angreifer dieses wolfstypische Merkmal vererbt haben. Dies kann von einem Wolf stammen, aber auch von einem Mischling, da z.B. eine Wölfin dieses Merkmal vererben kann, wenn sie sich mit einem Hund verpaart.

„Vor dem Hintergrund, dass es sich möglicherweise um einen Wolfshybriden handeln könnte, ist es noch unverständlicher, dass das LfU eine weitere Untersuchung des Vorfalls und des Angreifers sofort ausschließt. Sollte es sich tatsächlich um einen Hybriden handeln, haben wir es mit einem der gefährlichsten Wölfe zu tun. Denn dieser hat die Nähe zum Menschen vom Hund vererbt bekommen und die Aggressivität vom Wolf“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB. Das LfU hatte in einer Presseinformation am Dienstag bereits bekanntgegeben, dass es keine weitere Untersuchung des Vorfalls geben wird.

Der LJVB fordert das LfU auf, den nun bestätigten Wolf unverzüglich weiter zu untersuchen. „Es darf nicht sein, dass der Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum einer verfehlten Wolfspolitik zum Opfer fällt“, betont Dr. Wellershoff. Sollte sich der Verdacht bestätigen oder dieser Wolf erneut auffällig werden, muss dieser sofort geschossen werden.