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LJVB protestiert gegen geplante Änderung des Landesjagdgesetzes

Jagdzeitenregelung parlamentarischer Kontrolle entzogen - Inkaufnahme des Abschusses führender Ricken ist tierschutzwidrig!

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. lehnt die geplante Änderung des Landesjagdgesetzes entschieden ab. Im folgenden die Stellungnahme im Wortlaut, die Sie hier als PDF herunterladen können:
Stellungnahme des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Die im Entwurf enthaltene Ermächtigung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung, Jagdzeiten für Wild abweichend von § 22 Absatz 1 Bundesjagdgesetz verlängern und nach Jagdarten unterscheiden zu dürfen, lehnt der Landesjagdverband Brandenburg e.V., in dem etwa 10.000 Jägerinnen und Jäger organisiert sind, entschieden ab. Diese Ermächtigung entzieht die tier- und artenschutzrechtlich relevanten Jagdzeitenregelungen der parlamentarischen Kontrolle. Auf der Sitzung des Landesjagdbeirates im Dezember 2013 wurde der Gesetzentwurf als Tischvorlage präsentiert. Die Vorgehensweise, Gesetzesänderungen ohne Vorbereitungsmöglichkeit zu beraten, wurde vom Landesjagdbeirat abgelehnt. Auch inhaltlich sprach sich das Gremium mehrheitlich gegen eine Gesetzesänderung aus. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. erwartet, dass dieses eindeutige Votum beachtet wird, da ansonsten Kontroll- und Beratungsgremien durch eine solche Vorgehensweise ad absurdum geführt werden.
 Die geplanten Änderungen zielen zunächst offensichtlich ausschließlich auf die Rehwildbejagung ab. Es ist davon auszugehen, dass Rehwild flächendeckend in Brandenburg vorhanden ist. Etwa 37% der Fläche ist Wald, nur etwa 14% ist Landeswaldfläche. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt einseitig ausschließlich die Interessengruppen dieser Flächenanteile und negiert somit die Gesamtsituation im Land. Grundlage für die angestrebte Änderung ist das im Landeswald durchgeführte Projekt „ZIORJA“ (zielorientierte Jagd) zur Änderung von Jagdzeiten beim Rehwild. Hier wird eine Erhöhung der Jagdstrecke als Ergebnis der Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke interpretiert. Ob diese Interpretation aber die Realität abbildet, ist fraglich. Bei der Auswertung bleibt nämlich völlig unberücksichtigt, dass die zu Grunde liegende Erhöhung der Jagdstrecke im Jahr 2012/13 gegenüber 2011/12 bei allen Wildarten in der Verwaltungsjagd kennzeichnend ist:

 

Es müssen also andere Gründe für die Streckenerhöhung vorliegen. Einer dürfte die umfassende Umstrukturierung des Landesforstbetriebes gewesen sein. Die damit verbundenen strukturellen und personellen Probleme führten im Jagdjahr 2011/2012 zu insgesamt niedrigeren Abschussplanerfüllungen, während im folgenden Jagdjahr wieder mit höherer Effizienz gejagt werden konnte. Dies verdeutlicht, dass es kein Regelungs-, sondern ein Vollzugsdefizit gibt. Insofern ist eine Gesetzesänderung auf derart fragwürdiger Basis, die eine Abkehr von einer an Alters- und Geschlechtsmerkmalen orientierten Wildbewirtschaftung billigend in Kauf nimmt, nicht nachvollziehbar:

–    Im Unterschied zu der bisherigen Ausnahmeregelung zur Bejagung von Rehböcken auf Ansitz- Drückjagden ermöglicht der Gesetzentwurf eine generelle Jagdzeitenverlängerung. Das damit gesetzlich vorgegebene zeitliche Ungleichverhältnis von 8 bis 9 Monaten Jagdzeit auf männliches gegenüber 5 Monaten auf weibliches Rehwild (Ausnahme Schmalrehe) auf der Gesamtfläche Brandenburgs führt unweigerlich zu einer höheren Anzahl geschossener Rehböcke und somit zu einer noch weiteren Verschiebung des ohnehin vorhandenen ungünstigen Geschlechterverhältnisses. Im Sinne einer großflächig angestrebten Bestandsreduktion ist eine solche Regelung völlig kontraproduktiv.

–    Ein genereller Mindestabschussplan führt in der Praxis zu einem Abschuss ohne Berücksichtigung von Alters- und Geschlechterklassen. Damit wird der behördliche Abschussplan beim Rehwild zum Feigenblatt. Hier sollte der Gesetzgeber Farbe bekennen und den Abschussplan abschaffen. Eine sinnentleerte Bürokratie nützt niemandem.  

Die Gesetzesänderung intendiert, auf den Bewegungsjagden im Herbst und Winter das Ansprechen (Bestimmen des Tieres nach Alter und Geschlecht) des Rehwildes überflüssig zu machen. Dies lehnt der Landesjagdverband Brandenburg e.V. aus Tierschutzgründen ab. Das saubere Ansprechen ist vor allen Dingen notwendig, um Ricke und Kitz (Muttertier und Nachwuchs) zu unterscheiden. Wird die Ricke vor ihrem Kitz erlegt, leidet das Kitz, denn es bedarf zumindest im frühen Herbst noch der Führung durch das Muttertier. Hat der Jäger „in unübersichtlichem Gelände nur sehr kurze Zeit für die Entscheidung zur Schussabgabe“, wie es in der Problemdarstellung des Gesetzentwurfes heißt, verbietet sich ein Schuss. Hieran ändert auch die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock nichts. Wird die Jagdzeit auf den Rehbock dennoch verlängert mit dem Ziel, schnelle Schüsse auf Drückjagden zu ermöglichen, steigt die Gefahr, dass vermehrt Muttertiere (Ricken) erlegt werden.

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. hat sich nie sinnvollen Regelungen verschlossen, die entsprechend dem Bundesjagdgesetz die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes zum Ziel haben. Dies tut er auch jetzt nicht. Die vorliegende Gesetzesänderung dokumentiert dagegen auffallend, dass hier um jeden Preis einseitig Gruppeninteressen durchgesetzt werden sollen. Die Situation auf zwei Drittel des Flächenlandes Brandenburg bleibt unberücksichtigt. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. sieht in der geplanten Ermächtigung zur Änderung von Jagdzeiten sowie bei der Einführung von Mindestabschüssen einen Widerspruch zu den Zielstellungen einer zeitgemäßen Wildbewirtschaftung und lehnt diese Änderungen entschieden ab.
Kompromissbereitschaft besteht dagegen hinsichtlich einer Regelung, das Erlegen eines Bockes auf den Bewegungsjagden nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu werten. Auch unterstützt der Landesjagdverband Brandenburg e.V. Bestrebungen, die einen behördlich festgesetzten Abschussplan beim Rehwild generell abschaffen. Dadurch gäbe es eine wirkliche Entbürokratisierung bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung von Jagdpächtern und Jagdrechtsinhabern. Planung und Kontrolle auf dieser Ebene wird der kleinflächigen Lebensweise des Rehwildes deutlich besser gerecht und würde im Unterschied zur geplanten Gesetzesänderung das Rehwild nicht zum Freiwild erklären. LJVB