Letzte Beiträge

LJVB fordert Beteiligung des Landesjagdbeirates

Landwirtschaftsminister Vogel setzt maßgebliche Änderung des Jagdrechts auf Tagesordnung im Agrarausschuss und missachtet vorgeschriebene Verfahrensweise. Eine vorher notwendige Beteiligung des Landesjagdbeirates blieb aus und ist nicht angekündigt. LJVB fordert Einbeziehung der notwendigen Gremien.

(Michendorf, 5. März 2024) Nach zwei gescheiterten und fachlich katastrophalen Vollgesetzentwürfen, eines neuen Jagdgesetzes für Brandenburg, aus der Feder des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und der aus gleichen Gründen zuletzt ins Stocken geratenen Novellierung des Brandenburger Jagdgesetzes, nimmt Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) einen neuen Anlauf. Überraschend legte er den Abgeordneten des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz einen Änderungsentwurf für die Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vor. Dieser soll bereits in der Ausschuss-Sitzung am 6. März beraten werden.

„Die ignorante und fachlich inkompetente Arbeitsweise des MLUK setzt sich weiter fort und man hat aus den Fehlern der Vergangenheit offensichtlich keine Lehren gezogen“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Der Landesjagdbeirat, als fachlich beratendes Gremium, welches die fachliche Expertise bündelt, muss gemäß des brandenburgischen Landesjagdgesetzes bei ‚grundsätzlichen Fragen‘ angehört werden.

„Wir werden es nicht akzeptieren, dass ein Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz ohne unser Votum als anerkannte Landesvereinigung der Jägerinnen und Jäger im Land Brandenburg diskutiert wird“, sagt Dr. Wellershoff.

Der LJVB fordert Minister Vogel auf, den korrekten Verfahrensweg einzuhalten, eine Sitzung des Landesjagdbeirates einzuberufen und den Entwurf einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz vorzustellen, bevor dieser im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beraten wird. Zudem regt der LJVB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an. „Insbesondere die Meinung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes sollten eingeholt werden, da die jeweiligen Landkreise und die dazugehörigen unteren Jagdbehörden die neuen Regelungen umsetzen müssten und aktuell ebenfalls weder beteiligt noch informiert wurden“, ergänzt Dr. Wellershoff.