Landesregierung appelliert an Jäger tot aufgefundene Wildschweine zu beproben
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist durch neu aufgetretene Fälle in der Tschechischen Republik näher an Deutschland herangerückt. Das Risiko der Einschleppung nach Brandenburg ist damit nicht zuletzt auch durch den Fahrzeug- und Personenverkehr deutlich gestiegen. Die Landesregierung bittet den LJVB, seinen Mitgliedern folgendes Schreiben zur Kenntnis zu geben.
Potsdam, 13. Juli 2017
Angesichts der neu aufgetretenen Fälle in der Tschechischen Republik ist das Risiko einer Einschleppung der ASP durch Fahrzeug- und Personenverkehr durch das FLI neu bewertet worden. Danach besteht u.a. ein hohes Risiko für einen Eintrag durch kontaminierte Schweinefleischprodukte im Reiseverkehr.
In diesem Zusammenhang kommt der Früherkennung der ASP eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb wird nochmals auf die Schweinepest-Monitoring-Verordnung und insbesondere auf die Beprobung tot aufgefundener Wildschweine einschließlich Unfallwild und krank erlegter Tiere hingewiesen.
Die Anzahl der bisher eingegangenen Proben von solchen Tieren ist für eine Früherkennung der ASP nicht ausreichend. Es wird gebeten, die Jägerschaft auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen.
In Vorbereitung von ggf. notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen wird ein vom FLI erarbeiteter Maßnahmeplan bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen zur Kenntnis gegeben, der als Orientierung dienen soll. Die Maßnahmen im Einzelfall werden unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen durch die Veterinärdienste des Landes Brandenburg festgelegt.
Dr. Nikisch, Landestierarzt
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz