Empfehlung zur Rücknahme des Referentenentwurfs
„Der Gesetzesentwurf zum Jagdgesetz für das Land Brandenburg ist in Gänze zurückzuziehen und einer Neubearbeitung zuzuführen“, dies beschloss der Landesjagdbeirat mit überwiegender Mehrheit.
(Michendorf, 4. April 2022) Mit Schreiben vom 04.03.2022 wurde dem Landesjagdbeirat der Entwurf eines Gesetzes der Landesregierung mit der Bezeichnung „Jagdgesetz für das Land Brandenburg“ im Bearbeitungsstand vom 03.03.2022 durch die Oberste Jagdbehörde zugeleitet. Gemäß § 56, Abs. 3 BbgJagdG wurde der Landesjagbeirat um Beratung in dieser grundsätzlichen Angelegenheit gebeten.
Fazit: Der vorliegende Gesetzesentwurf ist geprägt von mangelhaftem Handwerk. Das vorgelegte Papier lässt jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen. So werden Begrifflichkeiten willkürlich und widersprüchlich verwendet. Die im November 2020 unterbreiteten Vorschläge vom Forum Natur Brandenburg zur Novellierung des Landesjagdgesetzes sind gar nicht berücksichtigt worden. „Die vorliegenden Textbausteine könnten als Willenserklärung verstanden werden, aber sind in Ihrer jetzigen Form als Gesetzestext neben den Inhalten auch handwerklich gänzlich abzulehnen“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverband Brandenburg.
Während der Sitzung des Landesjagdbeirates wurde folgender Beschluss mit 7/2 gefasst.
Beschluss:
„Der Landesjagdbeirat empfiehlt der Obersten Jagdbehörde, den vorgelegten Entwurf des Gesetzes der Landesregierung mit der Bezeichnung „Jagdgesetz für das Land Brandenburg“ in Gänze zurückzuziehen und einer Neubearbeitung zuzuführen. Der Landesjagdbeirat stellt fest, dass der gegenwärtige Stand des Papieres keine Weiterbearbeitung durch Überarbeitung einzelner Aspekte zulässt. Der Jagdbeirat empfiehlt zur Überarbeitung ein dialogorientiertes Format unter neutraler Moderation nach Ablauf des 20. April 2022 (Frist für Stellungnahmen der Verbände) auf Basis der Mitglieder des Landesjagdbeirates zu installieren, um eine Jagdgesetznovelle unter Beachtung der eingegangenen Stellungnahmen zu erarbeiten.“