Jagdscheine: Grüner Minister möchte Jagdverband erpressen
Behördenversagen und Nachlässigkeit des MLUK verursacht landesweite Rechtsunsicherheit bei der Erteilung und Verlängerungen von Jagdscheinen. Versagen der Obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg erreicht mit Schreiben von Minister Vogel (Bündnis 90/ Die Grünen) neue Dimensionen.
(Michendorf, 27. Oktober 2022) Bereits Anfang 2022 wurden beispielsweise im Landkreis Barnim keine Jagdscheine verlängert oder erteilt. Grund dafür ist, dass die unteren Jagdbehörden bei Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüfen müssen, ihnen dafür jedoch keine rechtssichere Möglichkeit gegeben wird. Der Anfang des Jahres, nach massiven Protesten, initiierte Amtshilfeerlass zwischen den Waffenbehörden und den unteren Jagdbehörden endete am 1. Juli 2022. Daraufhin haben zahlreiche Landkreise die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen ausgesetzt. „In Zeiten der ASP-Seuchenbekämpfung und der notwendigen Bejagung des Schalenwildes auf Waldumbauflächen entzieht Minister Vogel den Jagdscheininhabern ihre Legitimation – man fragt sich, welches Ziel hier wirklich verfolgt wird. Das akute Versagen und die monatelange Nachlässigkeit des MLUK ist grob fahrlässig“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB).
Das dieses Problem auftreten würde, wurde dem Leiter der Obersten Jagdbehörde, Dr. Carsten Leßner, bereits Anfang 2021, im Rahmen einer Sitzung des Landesjagdbeirates mitgeteilt – jedoch wurde auch nach über einem Jahr keine Klärung herbeigeführt. Mit dem Ende des aktuell laufenden Jagdjahres (01. April 2022 bis 31. März 2023) erwarten die unteren Jagdbehörden der einzelnen Landkreise ein enorm hohes Aufkommen an Antragstellern zur Verlängerung der Jagdscheine, da insbesondere der Zyklus aller 3-Jahresjagdscheine erreicht ist. Es ist davon auszugehen, dass nahezu 50 Prozent aller Jagdscheininhaber diesen verlängern müssen. Hinzu kommen bereits jetzt zahlreiche Jungjägerinnen und Jungjäger nach bestandener Jägerprüfung, die aufgrund des Versagens des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ihren ersten Jagdschein nicht erteilt bekommen.
In einem aktuellen Brief von Minister Axel Vogel erklärt er: „Da auf der Bundesebene keine kurzfristige Lösung erkennbar ist, habe ich eine landesrechtliche Lösung im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vorgesehen“.
Zum einen handelt es sich auch bei dem zweiten von Minister Vogel vorgelegten wildfeindlichen Jagdgesetzentwurf um ein Vollgesetz und nicht um eine Novellierung des bestehenden Gesetzes. Zum anderen ist nicht erkennbar, wozu es besonderer gesetzlicher Regelungen im Landesrecht bedarf, um die im Bundesrecht geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen (Stellungnahme anbei). „Wir lassen uns von Minister Vogel nicht erpressen. Das Grüne Landwirtschaftsministerium hat durch eigene Organisation zu gewährleisten, dass die nach Bundesrecht vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen, auf die der Antragsteller einen Anspruch hat, auch hier zeitnah durchgeführt werden“, sagt Dr. Wellershoff.