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Jagdgesetz: Rehwildbejagung ohne Abschussplan

Landesjagdverband beklagt Vernachlässigung wildbiologischer Aspekte

Am 8. Oktober wurde eine Veränderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg wirksam. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) kritisiert insbesondere den gänzlichen Wegfall der Abschussplanung für das Rehwild, der mit Entbürokratisierung begründet wird. Darüber hinaus will der Gesetzgeber vereinfachte Möglichkeiten schaffen, Rehwildbestände zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde auch eine Jagdzeitverlängerung für männliches Rehwild gegen die Stimme der Jägerinnen und Jäger im Land beschlossen. Der LJVB wehrt sich dagegen, Rehwild zum Freiwild zu erklären. Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Verband wiederholt seine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht.
„Zur Entlastung der Behörden hatten wir stattdessen vorgeschlagen, die Planung den betroffenen Grundeigentümern und Pächtern zu überlassen. Diese kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können die Bestände einschätzen. Dann hätte die Behörde sich auf das wirklich wichtige konzentrieren können: Die Kontrolle der tatsächlich erfolgten Abschüsse. Die jetzige Regelung schüttet dagegen das Kind mit dem Bade aus“, kritisiert Dr. Frank Tottewitz, Wildbiologe am Thünen-Institut und Mitglied des Präsidiums des LJVB.
Mit der erlassenen Regelung haben die Grundeigentümer keinerlei Einfluss mehr darauf, wie auf ihren Flächen Rehwild bejagt wird. Der Abschuss kann im Zweifelsfall wahllos erfolgen, da die Alters- und Geschlechterstruktur des Bestandes bei der Bejagung unberücksichtigt bleiben können. „Dies ist für einen artgerechten und gesunden Bestand aber elementar wichtig“, weiß Dr. Tottewitz. „Wildbiologische Aspekte werden derzeit vernachlässigt.“
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. fordert daher deutliche Nachbesserungen. Abschussregelungen müssen sich an den Aspekten der Wildbiologie orientieren und die Interessen aller Betroffenen berücksichtigen.
Brandenburg ist in fast 4000 Jagdbezirke eingeteilt. Die verantwortlichen Jagdausübungsberechtigten müssen jedes Jahr einen Abschussplan für Schalenwild (Huftiere) vorlegen, dem auch die Grundeigentümer zustimmen müssen. Dieser Plan wird dann von der Unteren Jagdbehörde des jeweiligen Kreises genehmigt. Dort wird festgelegt, wie viele männliche und weibliche Tiere einer Art geschossen werden müssen. Dieses Verfahren entfällt ab 2015 für Rehwild, es kann völlig ohne Richtlinie bejagt werden. 
LJVB