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Jäger und Waldbesitzer einigen sich

Jäger und Waldbesitzer verständigen sich nach schwierigen Verhandlungen auf ein einheitliches Verfahren zur Bewertung von Wildschäden im Wald. Der Wildschadensfall und seine monetäre Bewertung sind dabei nur die letzte aller Möglichkeiten.

Michendorf, 22.11.2016. Am Mittwoch, dem 23. November, wird der errungene Kompromiss in Eberswalde der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dabei: Jörg Vogelsänger, Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft; Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. sowie Martin Hasselbach, Vorsitzender des Forstausschusses bei der obersten Forstbehörde.

Der Einigung zufolge wird das gemeinsame Ziel betont, die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen. Der Wildschadensfall und seine monetäre Bewertung soll dabei nur die letzte aller Möglichkeiten des Zusammenwirkens zwischen Waldeigentümern und Jagdausübungsberechtigten sein. Deshalb sind den Bewertungsgrundlagen Empfehlungen zur Wildschadensverhütung vorangestellt. Die vorliegende Aufnahme- und Durchführungsanleitung ermöglicht sowohl einen fairen Ausgleich der Betroffenen im Schadensfall als auch eine gemeinsame Strategie zur Vermeidung zukünftiger Schäden.

Das Bundesjagdgesetz nimmt den Jagdausübungsberechtigten eindeutig in die Pflicht: Wildschaden ist möglichst zu vermeiden. Die Grundeigentümer haben allerdings auch eine Mitwirkungspflicht, die sich aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ergibt. Schäden durch Wildeinfluss sind folglich in einem gewissen Umfang durch den Eigentümer entschädigungslos hinzunehmen. Das Maß dieses Umfangs bestimmt sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks sowie seiner Einbettung in die Landschaft und Natur.

„Mit dem erzielten Kompromiss ist es uns gelungen, eine einfache, nachvollziehbare und im Aufwand vertretbare Bewertung von Wildschäden im Wald zu erreichen. Besonders wichtig sind mir die alternativen Methoden zur Wildschadensvermeidung, die wir in das Papier hineinverhandelt haben. Ich denke dabei an die Entwicklung von Wildruhezonen, der Bereitstellung von Äsungs- oder Prossholzflächen sowie der Einrichtung von Bejagungsschwerpunkten. Wir stehen für eine nachhaltige Jagd in Brandenburg. Die ist nur möglich, wenn Jagdausübungsberechtigte und Grundeigentümer zur Verständigung bereit sind. Die vorliegende Einigung versprüht diesen positiven Geist.“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des LJVB.

LJVB