Interesse am Jagdschein weiterhin auf hohem Niveau
Im Jahr 2023 hat der LJVB 929 Jägerprüfungen in Brandenburg durchgeführt, davon wurden 549 Prüfungen bestanden. Das Durchschnittsalter liegt konstant bei rund 38 Jahren. Der Frauenanteil lag wiederholt bei 22 Prozent.
(Michendorf, 29. Januar 2024) Nach den Rekordjahren 2021 mit über 1.100 Prüfungen und 2022 mit 982 verzeichnet der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) im vergangenen Jahr 2023 mit 929 Prüfungen einen minimalen Rückgang bei der Jägerprüfung. „Das Interesse am Jagdschein ist und bleibt jedoch auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere die Prüfungsanmeldungen im laufenden Jahr bestätigen dies bereits jetzt“, sagt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB.
Die Jägerprüfung wird nicht ohne Grund das „Grüne Abitur“ genannt- sie ist eine staatlich anerkannte Prüfung, die in drei Teile gegliedert ist: Die Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Dabei wird ein umfangreiches Fachwissen gefordert. Etwa 41 Prozent der Jagdscheinanwärterinnen und Jagdscheinanwärter haben die Prüfung nicht beim ersten Versuch bestanden. Im Vorjahr waren es 42 Prozent.
Zur Prüfungsdurchführung hat der LJVB insgesamt 13 Prüfungsausschüsse im ganzen Land etabliert, in denen über 313 Prüfer aktiv sind. Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Jägerprüfung sind ein Mindestalter von 15 Jahren, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie die geistige und körperliche Eignung. Die jagdliche Ausbildung findet über spezielle Jagdschulen statt. Als Kursformen werden meist Abend-, Wochenend-, dreiviertel Jahres- und Intensivkurse angeboten. Die Inhalte der Ausbildung umfassen theoretische und praktische Themen rund um Wildbiologie, Jagdpraxis, Brauchtum, Waffenkunde, Wildbrethygiene und Jagdrecht. Außerdem wird der sichere Umgang mit der Waffe und die Schießfertigkeit trainiert.
„Im vergangenen Jahr hat sich ebenfalls ein besonders erfreulicher Trend fortgesetzt – der Altersdurchschnitt liegt weiterhin zwischen 37 und 38 Jahren und wir konnten wiederholt 22 Prozent Frauen bei den Prüfungen begrüßen. Das ist ein Gewinn für unser verantwortungsvolles Handwerk“, sagt Dr. Wellershoff.
Hintergrund:
Dem Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist ab dem 01.01.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung übertragen worden (Beleihung).
Im Rahmen der Jägerprüfung sollen die Prüflinge den Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten erbringen, die für eine ordnungsgemäße Jagdausübung notwendig sind (§ 1 Abs. 3 JPO). Der Inhalt von Ausbildung und Prüfung wird dabei maßgeblich durch die Jägerprüfungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan vorgegeben.