Letzte Beiträge

Information zur bevorstehenden Verlängerung der Jagdscheine


Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Jagdscheinverlängerung bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise.

(Michendorf, 5. November 2025) Im Hinblick auf die bevorstehende Jagdscheinverlängerung zum Ende des Jagdjahres möchten wir Ihnen die nachfolgende Information mit der Bitte um Kenntnisnahme übermitteln. Mit dem Erlass der Obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg vom 9. Oktober 2025 wurde die Zusammenarbeit zwischen den Waffenbehörden und den Unteren Jagdbehörden im Land Brandenburg hinsichtlich der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) konkretisiert.

Wie bekannt, werden die Jahresjagdscheine (ein- bis dreijährige Jagdscheine) für das jeweilige Jagdjahr erteilt. Dieses beginnt am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (§ 24 Abs. 3 BJagdG). Daraus ergibt sich, dass die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen von den Unteren Jagdbehörden für die Verlängerung des Jagdscheins spätestens im Februar/März des jeweiligen Jahres von der zuständigen Waffenbehörde benötigt werden. Nur mit diesen Ergebnissen kann der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins abschließend bearbeitet werden.

Um die rechtzeitige Verlängerung der Jagdscheine sicherstellen zu können, übermitteln die Unteren Jagdbehörden im Dezember das notwendige Auskunftsersuchen an die zuständige Waffenbehörde. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Auskunftsersuchen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausschließlich nach Beantragung der Verlängerung des Jagdscheins an die zuständige Waffenbehörde übermittelt werden kann.

Zur Vermeidung zusätzlicher Bearbeitungszeiten im Rahmen der bevorstehenden Jagdscheinverlängerung werden daher alle betroffenen Jägerinnen und Jäger unter Verweis auf den oben genannten Erlass gebeten, den Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises postalisch oder vorzugsweise per E-Mail bis zum 28. November 2025 an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde zu übermitteln.

Die Versicherungsbestätigung zur Jagdhaftpflichtversicherung kann nach Erhalt nachgereicht werden.

Eine Übersicht der unteren Jagdbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg finden Sie hier.