Brauchbarkeit
Es ist gesetzlich festgelegt, dass bei der Jagd nur Hunde eingesetzt werden dürfen, die brauchbar sind (§37 BbgJagdG). Das bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, die schwierigen Aufgaben auch zu meistern. Daher müssen Jagdhunde genauso wie Autofahrer Prüfungen ablegen, um ihre Tauglichkeit nachzuweisen. Je nach Einsatzart werden verschiedene Leistungen abverlangt. Was ein Hund können muss, ist in der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung (JagdHBV) festgelegt. Auf dieser Grundlage wurde der Landesjagdverband Brandenburg e.V. im Jahr 2005 vom damals zuständigen Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz mit der Durchführung und Organisation der Prüfungen sowie mit der Anerkennung der Gleichwertigkeit von in anderen Bundesländern abgelegten Brauchbarkeitsprüfungen beliehen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, arbeitet der LJV sehr eng mit den Jagdgebrauchshundevereinen, die in Brandenburg in der Jagdkynologischen Vereinigung Brandenburg-Berlin e.V. organisiert sind, zusammen.
Die Wege zur Brauchbarkeit in Brandenburg
Die zwei Wege zur Brauchbarkeit in Brandenburg
Grundsätzlich kann man in Brandenburg auf mehreren Wegen zur Brauchbarkeit seines Jagdhundes gelangen:
1. Durch eine Prüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. (JGHV), die durch die Zucht- bzw. Prüfungsvereine abgenommen werden. Erläuterung: Der JGHV hat es sich seit seiner Gründung 1899 zur Aufgabe gemacht, durch Prüfung, Zucht und Ausbildung für die Beschaffung der gesetzlich geforderten brauchbaren Jagdhunde zu sorgen. Ihm gehören in Brandenburg Vereine an, bei denen die Prüfungen abgelegt werden können. In so genannten Rassezuchtvereinen werden die Hunde der entsprechenden Rassegruppe geprüft. In Prüfungsvereinen (Jagdgebrauchshundevereine) werden alle Jagdhunderassen zugelassen.
2. Durch das Ablegen einer Brauchbarkeitsprüfung gemäß JagdHBV Bbrg., Erläuterung: Die Brauchbarkeit kann dabei im Rahmen der Zucht- und Gebrauchsprüfungen der vom LJVB e.V. beauftragten JGHV-Mitgliedsvereine festgestellt oder bei einem rasseoffenen Prüfungsverein (Jagdgebrauchshundeverein) abgelegt werden. Dabei hat der Hundeführer die Möglichkeit, seinen Jagdhund in Form eines Baukastensystems seinen jagdlichen Gegebenheiten/Bedürfnissen zur Brauchbarkeit zu führen.
3. Anerkennung einer bestandenen Brauchbarkeitsprüfung eines anderen Bundeslandes, Erläuterung: Sofern die Prüfungsleistungen den Mindestanforderungen der JagdHBV entspricht, wird die Brauchbarkeit auch für Brandenburg anerkannt. Hierzu ist ein formloser Antrag an den LJVB zu richten. Benötigt werden dafür folgende Kopien: Ahnentafel, Zensurenblätter, Prüfungszeugnisse und eine Kopie des gültigen Jagdscheine des Hundeführers. Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren in Höhe von 30,- Euro an.
Die Ausbildung der Jagdhunde …
Der Brauchbarkeitsnachweis
Für die Bestätigung der Brauchbarkeit erhält jeder geprüfte Hund eine jagdscheingroße Karte, die „Brauchbarkeitsbestätigung“. Mit dieser so genannten „Grünen Karte“ kann der Hundeführer gegenüber Versicherungen, Behörden oder anderen Jägern beispielsweise auf einer Drückjagd eindeutig die Brauchbarkeit seines Vierbeiners nachweisen.