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Gothaer Versicherung – Viel mehr Leistung: Jagdhaftpflicht mit umfassendem Update

Jungjäger, Prüfling, Jäger – alles in einem Vertrag · Schäden auf Übungsschießstätten mitversichert · Kündigungsschutz für den Jäger im Schadenfall · Beitrags- und Bestleistungsgarantie – und viele weitere Leistungserweiterungen

Jägerinnen und Jäger verantworten hohe Werte – ihre Jagdhunde, Waffen, Fahrzeuge und Anhänger und sie tragen Verantwortung für die Sicherheit bei der Jagd. Sollte etwas kaputt gehen oder sich jemand verletzen, ist die Jagdhaftpflichtversicherung zur Stelle und reguliert Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Die Gothaer, als führender deutscher Jagdversicherer, hat den Anspruch, so nah am Kundenalltag wie möglich zu bleiben. Deshalb orientiert sich das jetzt greifende Produktupdate an aktuellen Bedürfnissen aus der Praxis. „Wer trainiert macht auch mal etwas kaputt“, fasst Spartenleiter Dirk van der Sant eine ganz normale Situation aus dem Jagdalltag zusammen. „Uns ist es wichtig, für unsere Kundinnen und Kunden auch beim Training da zu sein – deshalb deckt die Jagdhaftpflichtversicherung jetzt auch Schäden des Versicherungsnehmers auf Schießstätten durch Beschuss an Boden, Wand und Deckentreffern ab. Mit dieser Deckung sind wir übrigens einer der wenigen am Markt.“ Ein weiteres Highlight im aktuellen Produktupdate ist die Vereinbarung von Jungjägerversicherung und Jagdhaftpflicht. „Mit Beginn der Ausbildung einmal abgeschlossen, gilt unsere Jagdhaftpflicht für die Zeit als Jagdscheinanwärter, während der Prüfung, und dann auch anschließend“, berichtet Dirk van der Sant. „Damit gewähren wir einen lückenlosen Schutz, ohne dass es zusätzlicher Abschlüsse bedarf.“ Weitere Neuerungen in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung bringen zudem eine Mitversicherung von: Nachtzielaufsatz- und Nachtzielvorsatzgeräten, Fleischprodukten durch Inanspruchnahme eines Fleischerfachbetriebs sowie von Dritten ausgeliehene Hundeanhängern. Die Höchstersatzsumme bei Gefälligkeitshandlungen wurde auf 100.000 Euro verdoppelt. Eine Beitragsgarantie sichert den Kundinnen und Kunden eine jederzeit mögliche Überprüfung des Vertrags hinsichtlich Leistung und Beitrag zu. Mit der Bestleistungsgarantie gewährt die Gothaer allen Neukundinnen und Neukunden drei Jahre lang die Leistungen aus einem Altvertrag, sollten diese nicht bei der Gothaer mitversichert sein. Diese und weitere ab sofort geltende Leistungsupdates in der Gothaer Jagdhaftpflichtversicherung sind den aktuellen Bedingungen zu entnehmen.

Drohnenhaftpflicht ab sofort mitversichert

Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz, Halten und Gebrauch von eigenen und fremden… Luftfahrzeugen mit oder ohne Motor/Treibsatz, z. B. Drohnen, Quadrocoptern (Flugmodell gemäß § 1 LuftVZO) bis maximal 5 kg Startgewicht, welche zum privaten Gebrauch und jagd – lichem Zweck benutzt werden, auch wenn sie der Versicherungspflicht unterliegen. Erlangt der Geschädigte Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag, gilt der hier genannte Versicherungsschutz nur im Anschluss an diesen Vertrag in Deutschland. Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer (Fahrerlaubnis) gebraucht werden. Hierfür hat der Versicherungsnehmer Sorge zu tragen.

Einzige Voraussetzung, um bei der Gothaer den Versicherungsschutz zu erlangen: Es muss bereits eine Jagdversicherung – wie zum Beispiel eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung, eine Gruppen-Haftpflicht-Versicherung oder Vereins-Haftpflicht-Versicherung – bei der Gothaer bestehen.

Die Versicherung kann für Drohnen/Multikopter bis zu einem Gesamtwert inklusive Zubehör von 10.000 Euro und einem Gewicht von bis zu fünf kg inklusive Zubehör abgeschlossen werden. Als Zubehör gelten zum Beispiel die Fernsteuerung, Kameras, Wärmebildkameras, Objektive, Ladegeräte, Netzteile, Ersatzakkus, Taschen, Koffer. Dann besteht Versicherungsschutz für Sachschäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung als Folge eines Anpralls, Bodensturzes, Bruchs, Bedienungsfehlers oder Vorsatz Dritter, durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln.