„Klare Kante“ beim Thema Wolf
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. präsentierte im Rahmen eines Pressegesprächs vorab die Forderungen der Jäger an einen künftigen Wolfsmanagementplan. Folgende Positionen bestimmen die Verhandlungsführung des LJVB.
Michendorf, 24.04.2017. Der aktuelle, bis einschließlich 2017 befristete Wolfsmanagementplan (WMP) des Landes Brandenburg soll fortgeschrieben werden. Um dem Anspruch eines WMP dahingehend gerecht zu werden, das Konflikte zwischen Mensch und Wolf nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen bzw. weitestgehend entschärft werden, fordert der Landesjagdverband Brandenburg e.V. im Zuge der Evaluierung des Wolfsmanagementplans:
- Allgemein
- Befristung des WMP auf maximal 3 Jahre
- halbjährliche öffentliche Auswertung zu: Bestandsentwicklung des Wolfes, Schäden, Konflikten mit dem Wolf und bei Notwendigkeit Nachsteuerung im WMP
- Konkrete Initiative des Landes Brandenburg zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie
- Monitoring/ Wolfsbestand
- Flächendeckendes Monitoring in allen Landkreisen, das aktuell und öffentlich ist
- Vereinfachung des Wolfsmonitorings durch Bereitstellung einer Smartphone-APP
- Festlegen eines „Akzeptanzkorridors“ im Sinne von Bestandsobergrenzen
- Festlegung von Zuständigkeiten und Maßnahmen bei Erreichen der Obergrenzen und im Umgang mit Problemwölfen
- Ausweisen von Wolfsgebieten, die als vorrangige Rückzugsräume dienen (Truppenübungsplätze, Tagebau-Rekultivierungsflächen)
- Definition „Problemwolf“
- Bei Vergabe von Monitoringflächen und „Suchräumen“ durch das Land sind die Grundbesitzer und Jagdausübungsberechtigten miteinzubeziehen
- Wissenschaftliche Begleitung/ Abschußplanung
- Erforschung der Wechselbeziehungen Beutegreifer/Beute sowie Wolf/Mensch (Raum-Zeit)
- Genetische Untersuchungen zur Herkunft und im Hinblick auf Hybridisierung der brandenburgischen Wölfe (Reinrassigkeit)
- Rudelbezogene Nahrungsanalysen sowie flexible Abschussplangestaltung bei Schalenwild in von Wölfen besetzten Revieren
- Koordination und Kommunikation
- flache, d.h. regionale, Entscheidungshierarchien beim Umgang mit Problemwölfen
- Genehmigung von Vergrämungsmaßnahmen innerhalb einer 24-Stunden-Frist
- Genehmigung zur Entnahme von Problemwölfen innerhalb von 48 Stunden in Absprache mit den Jägern
- Entnahme von Wölfen aus Jagdrevieren durch Jagdausübungsberechtigte; Agieren von Bevollmächtigten ausschließlich in Abstimmung mit Jagdausübungsberechtigten
- Rechtssicherheit/ Entschädigung/Schutz
- Rechtssicherheit für Jäger bei Wolfsangriffen auf Jagdhunde während der Jagdausübung (Notwehr)
- Möglichkeit der rechtssicheren Entnahme von kranken Wölfen
- Rechtsanspruch auf vollumfängliche finanzielle Entschädigung für von Wölfen verletzte und getötete Jagdhunde auf Basis der Tierarztkosten bzw. des tatsächlichen Wertes unter Beachtung des Ausbildungsstandes
- Bereitstellung wolfssicherer Schutzausrüstung für brauchbare Jagdhunde
- Vollumfängliche Entschädigung/ Risikoübernahme bei Wolfsangriffen auf Weidetiere und dadurch verursachte Sekundärschäden (Verkehrsunfälle infolge von Ausbrüchen beunruhigter Weidetiere)