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Forderung nach Aufhebung der EU-Renaturierungsverordnung

FNB begrüßt Vorstoß zahlreicher Bundesländer auf der Agrarministerkonferenz (AMK), mit dem der Bund aufgefordert wird, sich gegenüber der EU-Kommission für die Aufhebung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stark zu machen.

(Potsdam, 28. März 2025) Die Verordnung steckt weitreichende Zielsetzungen. So sollen bis zum Jahr 2050 in der gesamten EU unter anderem alle geschützten Lebensraumtypen wieder in einen günstigen Erhaltungszustand versetzt werden müssen. Bis zum Jahr 2030 soll bereits die Verschlechterung des Zustandes all dieser Lebensraumtypen gestoppt sein. Die dazu nötigen Planungen sollen die Mitgliedsstaaten bis zum 1. September 2026 vorlegen, ohne bislang dazu halbwegs verständliche Vorgaben zu haben.

In einer gestern abgehaltenen Informationsveranstaltung zu dieser EU-Verordnung erklärte der für Naturschutz zuständige Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Jochen Gebauer, ausdrücklich, dass man selbst in seinem Ministerium die sogenannte Wiederherstellungsverordnung inhaltlich noch nicht vollständig verstanden habe.

Die Flächeneigentümer und Flächenbewirtschafter blicken mit großer Sorge auf dieses neue Bürokratiemonster aus Brüssel. Die bitteren Erfahrungen aus der Umsetzung des EU-NATURA2000-Projektes sind allgegenwärtig und setzen sich bis heute fort. Auch dazu hieß es seinerzeit, dass die bisherige Bewirtschaftung und Nutzung von Wäldern, Äckern, Wiesen und Gewässern von den Vorschriften nicht betroffen wäre. Heute wissen wir, dass dies eine platte Lüge war und ganz massiv in diese Bewirtschaftung eingegriffen wurde und wird. Entsprechend skeptisch ist die Sicht auf die Wiederherstellungsverordnung, um die es aktuell geht.

Schon der Entwurf der Verordnung war heftig umstritten und Gegenstand anhaltender Auseinandersetzungen im EU-Parlament, wo zahlreiche Anpassungen durchgesetzt wurden. Dennoch ist auch der bereits etwas abgeschwächte Verordnungstext aus den beschriebenen Gründen in der Praxis so nicht umsetzbar. Schon der Versuch der konkreten Umsetzung wird zu neuen und sicher heftigeren Konflikten insbesondere im ländlichen Raum führen, als das im Zusammenhang mit NATURA 2000 bereits der Fall war.

Deshalb unterstützen wir die Forderung der Mehrheit der Bundesländer an die neue Bundesregierung.

 

Quelle: Forum Natur Brandenburg e.V.