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FLI bestätigt 1000. Fall der ASP in Brandenburg

Nationales Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt 1000. Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg. Mittlerweile sind fünf Landkreise betroffen. Die Kernzonen haben eine Fläche von über 550 Quadratkilometer! LJVB fordert enge Zusammenarbeit mit Betroffenen.

(Michendorf, 26. Mai 2021) Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg wurde am 10. September 2020 amtlich bestätigt. Aktuell bestehen in Brandenburg fünf Kernzonen und ebenso viele Landkreise sind davon betroffen. Das gefährdete Gebiet, einschließlich der Kernzonen, hat laut Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz eine Fläche von über 2.400 Quadratkilometer! Für die konsequente Bearbeitung und Verwaltung der aktuellen Situation reichen die lokalen personellen Kapazitäten bei weitem nicht aus. Die Mitarbeiter der einzelnen Landkreise berichten von einer massiven Arbeitsbelastung.

Zunehmend treten positive ASP-Fälle außerhalb der Kernzonen auf. „Wir erleben eine Ausbreitung der ASP in ihrer natürlichen Ausbreitungsgeschwindigkeit, als würden wir keine Gegenmaßnahmen treffen.“ betont Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverband Brandenburg (LJVB). In der kommenden Vegetationszeit wird es noch schwieriger die betroffenen Gebiete abzusuchen und neu auftretende Infektionsherde rechtzeitig auszumachen. Die Feldfrüchte bieten großflächige Rückzugsgebiete und der Wald wird zunehmend unübersichtlicher.

Umso wichtiger ist der Einsatz von speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden. Anfang März konnte der LJVB mit der Ausbildung von 20 Hundegespannen beginnen. „Diese 20 Hundeführer mit ihren vierbeinigen Spürnasen sind ein guter Anfang aber vollkommen unzureichend, um mindestens 2.000 Quadratkilometer fortlaufend und dauerhaft abzusuchen.“ so Dr. Wellershoff weiter.

Der LJVB fordert eine konstruktive und enge Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten vor Ort, nur so kann die Ausbreitung der ASP gestoppt werden. Bereits bestehende und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird aufgrund nicht durchführbarer behördlicher Anordnungen häufig zunichte gemacht.