Der LJVB bietet Ausbildung für weitere ASP-Kadaversuchhunde an
AUSSCHREIBUNG
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine Aufgabe von nationaler Tragweite. Es gibt allein in Brandenburg bereits 10 betroffene Landkreise. Mittlerweile beträgt die Fläche der Restriktionsgebiete über 500 000 Hektar.
Betroffene Gebiete müssen regelmäßig nach Kadavern abgesucht werden, um neu auftretende Infektionsherde rechtzeitig auszumachen. Die Suche mit geprüften Kadaversuchhunde-Gespannen hat einen enormen Stellenwert bei der Eindämmung der ASP. Zirka 70 Prozent der Kadaver werden von Suchhunde-Gespannen gefunden.
Der Landesjagdverband Brandenburg ist vom Land Brandenburg seit Dezember 2020 offiziell mit der Ausbildung der Kadaver-Suchhunde betraut. In Brandenburg sind bereits über 60 Gespanne ausgebildet, geprüft und regelmäßig im Einsatz.
I. Zulassungsvoraussetzungen:
- Zugelassen werden alle jagdlich geführten Hunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung Fachgruppe „A“ (Gehorsam) nach JagdHBV
- Der zu prüfende Hund hat eine gültige Impfung gegen Tollwut
- Der Hundeführer/die Hundeführerin muss körperlich geeignet und im Besitz eines gültigen Jahresjagscheines sein
II. Ausbildung:
Nach erfolgreicher Sichtung im Schwarzwildgatter umfasst die Ausbildung ca. 8-10 Ausbildungstage innerhalb von 3 bis 4 Wochen. Die Ausbildung findet vorrangig in Schünow (Zossen) statt.
III. Prüfungsziel:
- Der Hund findet ein ausgelegtes Stück Schwarzwild auf einer Fläche von ca. 3 ha in weniger als 30 Minuten. Der Charakter der Prüfungsfläche entspricht einer Waldkulisse mit leichtem Unterwuchs
- Die Suche erfolgt frei
- Das Auffinden der ausgelegten Attrappe muss durch den Hund beim Hundeführer in geeigneter Form angezeigt werden:
- Bringselverweiser
- Totverbeller
- Nach dem Finden des auslegten Stückes durch den Hund muss dieser zum Hundeführer zurückkehren und ihn durch sein Verhalten auffordern, ihm zum Stück zu folgen
- Der Hund verhält sich im Schwarzwildgatter neutral, wesensstark und abrufbar am lebenden Schwarzwild
IV. Eigenanteil
Der überwiegende Anteil der Kosten für die Ausbildung und Prüfung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) finanziert. Der Hundeführer muss nach bestandener Prüfung einen Eigenanteil in Höhe von 500 € zahlen und eine Vereinbarung unterzeichnen. Diese Vereinbarung regelt den Einsatz an fünfzehn Einsatztagen pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren an amtlichen Kadaversuchen im Land Brandenburg.
V. Information und Anmeldung:
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Anja Sibilski
Tel: 033205 – 21 09 26