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Bitte beachten: Sonderkonditionen für Jagdhunde

Wichtige Hinweise zu gültigen Versicherungsbedingungen der GOTHAER

Michendorf, 30.05.2016. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) weist noch einmal darauf hin, dass sowohl die Beantragung eines Zuschusses aus dem Jagdgebrauchshundeausgleichsfonds (JGHAF) des LJVB als auch die Einbeziehung Ihres Jagdgebrauchshundes in die Haftpflichtversicherung – einschließlich der Mitversicherung von Jagdunfällen, die tierärztliche Behandlungen von Jagdhunden nach sich ziehen – eine Registrierung des Hundes beim LJVB vor dem Schadensereignis voraussetzt.Bei der Haftpflichtversicherung ist Ihr Jagdgebrauchshund dann auch außerhalb des Jagdgeschehens versichert.

Die Versicherung greift bis zum Alter von 36 Monaten ohne den Nachweis einer abgelegten Brauchbarkeitsprüfung, danach muss diese entsprechend Brauchbarkeitsverordnung nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, fällt der Hund aus den Leistungen des LJVB und der Versicherung heraus!

LJVB