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Der Jagdverband Pritzwalk e.V. feierte die Eröffnung seines neuen Schießzentrums.

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Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Sfufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.

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Stellenausschreibung: Mitarbeiter (m/w) für die Bereiche Lernort Natur/ Landesjagdschule

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Die zum Teil chaotischen Verhältnisse bei der Sozialwahl der SVLFG lassen das Ergebnis mehr als fragwürdig erscheinen. DJV und BJV rufen Betroffene auf, sich zu melden und die Klage mit schriftlichen Aussagen zu unterstützen.

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Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

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LJVB-Mitarbeiter Andreas Weiß mit Gold gewürdigt

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Die Delegierten des Bundesjägertags 2017 haben einstimmig eine Grundsatzposition Jagd verabschiedet. Auch zur Zukunft des Monitoring-Programms WILD und zur Fellwechsel GmbH wurden Beschlüsse gefasst. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion haben Politiker im Hinblick auf die Bundestagswahl ihre Positionen dargelegt.

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Erneut hat das Bundesumweltministerium versucht, auf europäischer Ebene die Einfuhr von legalen Jagdtrophäen zu erschweren. Ohne Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Erfolglos, wie sich jetzt herausstellte. Bereits im Vorfeld haben Landwirtschaftsministerium sowie die EU-Direktoren für Wildtiermanagement und Jagd den Vorstoß abgelehnt.

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